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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 16 Jan 2020 22:31 #11

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... Ist die Erhöhung höher übernimmt sie der Händler, fällt sie niedriger aus, dann bekommen wir den Überschuss ...
So ist es bei uns auch bei der Bestellung Ende April gelaufen.Wir hatten einen fiktiven Preis für die neue Maschine und die 9-Gangautomatik in der vorläufigen Auftragsbestätigung unseres Händlers. Im November kam dann die endgültigen Preisanpassung von Pössl und unser Gesamtpreis sank um 1400 €. Glück gehabt!
Unser autarker„Summy“ hat am 13. Januar 2024 seinen 4. Geburtstag gefeiert und strahlt in Azzuro Metallic, Eiche Kupfer Bora und Solero ... Inzwischen ist unser 640er
perfekt ausgebaut. Voll bewährt haben sich die 9er Automatik, die 180 PS und die Solaranlage - Landstrom? Nicht nötig !

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 17 Jan 2020 22:25 #12

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Ich habe die AGB zusammen mit dem Bestellformular erhalten. Auf der Internetseite meines Händlers sind sie auch zu finden. Zu Preiserhöhungen während der Lieferzeit steht dort nichts. Folglich können sie nicht automatisch an den Kunden weitergereicht werden.


Ich behaupte mal, das könnten sie auch nicht, wenn irgendwer so etwas in seine AGB schreiben würde.
Gruß
Michael (Knaus Boxstar)

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 07:14 #13

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In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Bedeutet, Verkäufer und Käufer können alles vereinbaren, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Somit kann vertraglich ein Kawa verbindlich bestellt werden, auch wenn nur ein Hinweis auf noch nicht feststehende Endpreise im Vertrag steht. Meistens wird eine Anpassung nach oben prozentual gedeckelt.
Kann der Käufer akzeptieren, muss er nicht. Deshalb: Augen auf beim Autokauf!
LG
Martin
Citroen Clever Roomer 600, 130 PS, heavy Ausführung
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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 17:01 #14

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In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Bedeutet, Verkäufer und Käufer können alles vereinbaren, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Somit kann vertraglich ein Kawa verbindlich bestellt werden, auch wenn nur ein Hinweis auf noch nicht feststehende Endpreise im Vertrag steht. Meistens wird eine Anpassung nach oben prozentual gedeckelt.


Eben, es erfolgt eine Deckelung, weil sonst der Vertrag gar keine klaren Vereinbarungen zum Preis enthält. Ein "Du unterschreibst, bist daran gebunden und ich bestimme irgendwann einen beliebigen Preis dafür" dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Schon gar nicht, wenn solche Klauseln in AGBs versteckt werden.
Gruß
Michael (Knaus Boxstar)

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 17:59 #15

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Moin Moin, kenne die übliche Vereinbahrung in der Womo - Szene wie folgt: der Vertrag ist preislich gefixt und enthält eine Klausel, dass
durch eine evtl. Preiserhöhung, eine wie in meinem Falle, mit bis zu max. 2 K€ gedeckelt ist. Wird das Fahrzeug jedoch noch teurer, trägt der
Händler die Kosten.
LG Bine & Bernd
:)
VW T5 California - iss nun wech
Pössl Roadstar 600L Multijet 180 Euro 6d Temp und 9 Gang Automatik in schwarz, Alpine X903 DU, Truma Inetbox, Teilfolierung, Solar usw.
ORC Type 33 swmt. mit 255/60/18, ZLF, verstärkte Federn vorne, Fiedler Träger 250Kg

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 18:08 #16

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Hab mir auch nochmal die aktuelle Pössel Preisliste
Angeschaut und auf der letzten Seite letzter Satz steht auch vom Fahrzeug Kauf bis zur Lieferung ist eine Abweichung von +/- 5 % möglich und zulässig.
Pössl Prime 540 Automatik...
Bestellt Ende 10.2019, bekommen 15 Monate nach Bestellung

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 18:30 #17

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das hat nichts mit den Preisen zu tun, sondern betrifft, Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte der Fahrzeuge
Abweichungen im Rahmen der Werkstoleranzen (+ / - 5 % max.) sind möglich und zulässig

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 21:47 #18

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Hallo,

in Deutschland gilt, dass innerhalb der ersten 4 Monate nach der Auftragserteilung der Preis nicht erhöht werden darf. Danach kann der Händler zwischenzeitlich erfolgte Preiserhöhungen weitergeben.

Ein Händler kann eigene AGB erstellen, muss aber nicht. Hat er keine eigene AGB, gilt das BGB. Diese AGB dürfen auch den Verbraucherrechten nicht widersprechen. Auch kennen viele Händler ihre eigenen AGB häufig nicht, vor allem, wenn sie einfach zum Beispiel von einem Verband übernommen wurden.

Wie ein Händler sich verhält, wenn eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erfolgte, liegt natürlich in seinem Ermessen. Verändert sich dadurch sein Einkaufspreis, wird er dies in der Regel weitergeben. Erhält er das Produkt zum alten Preis, so liegt es in seinem Ermessen, ob er fair bleibt oder den zusätzlichen Schluck aus der Pulle nimmt.

Ergo: Befasst Euch vor der Vertragsunterzeichnung mit der AGB des Händlers. Glaubt nicht, dass zwangsläufig alle Händler die gleichen Konditionen bieten. Gegebenenfalls kann auch der Verbraucherschutz weiterhelfen

Denn eines ist sehr interessant. Obwohl jeder Verbraucher fast tagtäglich Verträge abschließt, ist es sehr verwunderlich wie viel Falsch- oder Halbwissen es zum Kauf- und Vertragsrecht gibt. Aber wie bereits angedeutet ist es auf der "professionellen" Seite häufig nicht besser. Da werden Verbraucherrechte genauso ignoriert wie aber auch eigene Rechte häufig unbekannt sind.
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022

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Letzte Änderung: von 1e1646980a618d34e77998b7a67821c7.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 22:42 #19

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in Deutschland gilt, dass innerhalb der ersten 4 Monate nach der Auftragserteilung der Preis nicht erhöht werden darf. Danach kann der Händler zwischenzeitlich erfolgte Preiserhöhungen weitergeben.


Mit solchen Pauschalaussagen wäre ich vorsichtig:
www.frag-einen-anwalt.de/Autokaufvertrag...oehung--f296497.html

Um den Preis erhöhen zu dürfen, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung! Eine solche Preisanpassungsklausel, wenn sie überhaupt Bestand haben soll, muss wirksamer Vertragsbestandteil sein und ist begrenzt (nicht erheblicher Mehrpreis, die Grenze scheint bei 5% zu liegen).

Ein Händler kann eigene AGB erstellen, muss aber nicht. Hat er keine eigene AGB, gilt das BGB. Diese AGB dürfen auch den Verbraucherrechten nicht widersprechen. Auch kennen viele Händler ihre eigenen AGB häufig nicht, vor allem, wenn sie einfach zum Beispiel von einem Verband übernommen wurden.

Wie ein Händler sich verhält, wenn eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erfolgte, liegt natürlich in seinem Ermessen. Verändert sich dadurch sein Einkaufspreis, wird er dies in der Regel weitergeben. Erhält er das Produkt zum alten Preis, so liegt es in seinem Ermessen, ob er fair bleibt oder den zusätzlichen Schluck aus der Pulle nimmt.


Das BGB gilt immer, die AGB sind zusätzliche Vereinbarungen. Die müssen dann aber auch klar beim Vertragsschluss vorliegen und dürfen, wie Du schon ausführst, nicht zu dem rechtlichen Rahmen im Widerspruch stehen.

Das Ermessen des Händlers ist immer durch das begrenzt, was im Vertrag steht, zu dem auch die AGB gehören, sofern obige Bedingungen erfüllt sind. Sofern dort keine klaren Grenzen für Preisanpassungen drinstehen oder diese abnorm hoch sind, kann er sich seinen Ermessensspielraum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in die Haare schmieren, weil die Klausel dann ziemlich wahrscheinlich ungültig ist.

Ergo: Befasst Euch vor der Vertragsunterzeichnung mit der AGB des Händlers.


Genau genommen steht der Händler in der Pflicht, die AGB dem Kunden kenntlich zu machen, sonst werden sie nicht wirksamer Teil des Vertrages.
Gruß
Michael (Knaus Boxstar)

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AUFTRAGSBESTÄTIGUNG PÖSSEL Summit Prime Preiserhöhung? 18 Jan 2020 23:22 #20

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Hallo Michael,

in diesem Zusammenhang geht es um den §309 des BGB. Dieser regelt unter anderem, dass eine Klausel in den AGB, die eine Preiserhöhung innerhalb der ersten 4 Monate ab Vertragsabschluss zulässt, ungültig ist.

Jeder Händler sollte sich zuerst ja einmal Gedanken gemacht haben, zu welchen Konditionen er selbst seine Ware erhält. Dann muss er sich überlegen, zu welchen Bedingungen er einen Vertrag mit einem Kunden eingehen kann, oder dass er zu große Risiken trägt.

Da entsprechend lange Lieferzeiten aktuell in der Wohnmobilbranche möglich sind, sollte man vor Vertragsabschluß den Händler auf mögliche Preisanpassungen ansprechen. Sollte er sagen, dass es keine geben wird, sollte dies am besten schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022

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