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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 19 Jan 2020 22:23 #1

  • Ducato180
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Quelle; Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch dringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur so seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.

Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Zuvor galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der DVFG rät betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde - die Wohnmobilbesitzer sind weiterhin für die Sicherheit der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich. Fehlt also im Schadensfall der gültige Nachweis einer Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG. Darüber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Prüfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG.

Weitere Details in einer neuen Fachinformation des DVFG, die auf der Website des Verbands zum Download bereitsteht: ots.de/p0owYp

Gruß
Manne
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Gasprüfung 21 Jan 2020 19:13 #2

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Gasprüfung 21 Jan 2020 20:05 #3

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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 21 Jan 2020 21:05 #4

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Moin,
Was bedeutet das für uns.

Es wird was Neues erfunden und damit teurer.

Gruß Wowie
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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 21 Jan 2020 21:26 #5

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Zunächst einmal verschwindet (vorübergehend) eine gesicherte Einnahmequelle für die Prüfer, die zusätzlich zur HU auch gleich noch die Gasprüfung machen konnten und es entfällt das Druckmittel der Gaslobby gegen den Einbau von Tankflaschen, die auf dem Umweg über die HU ihre Vorstellungen vom Einbau von Tankflaschen durchsetzten konnten. Mit diesem Moratorium wird jetzt ein neues Spiel eröffnet, das die Abwägung zwischen Sicherheit und Notwendigkeit neu klären könnte. Neue Bestimmungen werden heute nicht mehr ohne Blick auf das europäische Ausland durchsetzbar sein. Das könnte bedeuten, dass es nicht unbedingt nur teurer und aufwendiger wird, sondern es könnte auch sein, dass Regeln, die im Ausland auch schon zu nicht mehr Problemen und Gefahren geführt haben, auch in Deutschland umgesetzt werden müssen, auch wenn es zu Lasten der wirtschaftlichen Interessen der Gas Lobby geht. - Wenn es gut läuft ;)
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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 21 Jan 2020 21:33 #6

  • Ducato180
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Liebes Bundesministerium für Verkehr, schaut der Gaslobby weiter auf die Finger und beendet den nicht nachweisbaren Schwachsinn der 20g 7g Befestigung der Tankflaschen.

Mit freundlichen Grüßen
Manne
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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 22 Jan 2020 07:26 #7

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Es ist leider zu befürchten, dass bei der HU trotzdem weiterhin der (unsinnige) „7g/20g Maßstab“ herangezogen wird, unabhängig ob ein Mobil eine bestandene Gasprüfung hat oder nicht.

„Spielverderber“ bei den Gastankflaschen waren ja bisher auch die HU-Sachverständigen, und nicht die Gasprüfer ;-)
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Letzte Änderung: von Bitcrusher.

Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 22 Jan 2020 08:28 #8

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Ich werde weiterhin alle 2 Jahre Prüfen lassen, für ein ruhiges Gewissen und zu meiner eigenen Sicherheit sind mir alle 2 Jahre
30 oder auch 40 Euro nicht zuviel.
Man gibt mehr Geld in 2 Jahren für anderen
Mist aus.
Gruss Thomas

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Das ganze seit 07/2019

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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 22 Jan 2020 09:05 #9

  • kossihh
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[…] Mit diesem Moratorium wird jetzt ein neues Spiel eröffnet, das die Abwägung zwischen Sicherheit und Notwendigkeit neu klären könnte. Neue Bestimmungen werden heute nicht mehr ohne Blick auf das europäische Ausland durchsetzbar sein. […]

Na ja, das scheint jetzt aber nur sehr indirekt mit Europa zu tun zu haben. Es steckt wohl der 'Gegenverband' der Gaslobby, der GAGT e.V. (ehemals BFG e.V.) dahinter. Bemängelt wurde das die Gasprüfung nicht mit der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 (Meta Norm für Prüfverfahren aller Art - hat nix mit Gas zu tun) konform ist. Meiner Meinung nach können jetzt 3 Dinge bis '23 geschehen:
  • Der Flüssiggasverband sorgt dafür das die Gasprüfung zukünftig nach der DIN EN Norm erfolgt und akkreditiert sich falls noch nicht geschehen bei der DAkkS (Hüter der Prüf-Norm)
  • Die TÜV Organisationen machen zukünftig die Gas-Prüfung selber nach DIN EN Norm
  • Es passiert nichts bis '23 und die Aussetzung wird verlängert
Das nichts passiert glaube ich persönlich nicht - das Geschäft wird sich einer der Beteiligten schon zurückholen....

Weitere Infos: Flüssiggas-Magazin , GAGT e.V.
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Bundesministerium für Verkehr: Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans wird vorübergehend bis 1.1.23 ausgesetzt. 22 Jan 2020 11:58 #10

  • Ducato180
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Hallo
Einen Vorschlag hätte ich noch ab 01.01.2023 ist es Pflicht in seiner Gasanlage einen Manometer zu installieren / lassen,
So kann jeder wie er es für nötig befindet ,zu jeder Zeit, seine Anlage selber prüfen.Fällt der Druck innerhalb ca.15min.ab sofort in die Werkstatt.
Wer kann mir garantieren daß ab dem oben genanntem Datum die Prüfsicherheit besteht,.z.B. kann es schon kurz danach zu Druckabfall kommen.
Meine Reifen Beleuchtung usw.muß ich auch selber kontrollieren und brauche keinen XXX e.v,

Gruß
Manne

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