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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 11:39 #11

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Ich habe letztes Jahr 10 Euro in Cochem bezahlt,war auch meine eigene Doofheit,hatte zwar meine Parkscheibe rausgelegt(2 Std.),hatte aber das Zusatzschild nicht beachtet.Hinteher ist man immer schlauer.Gruss Carsten
Jumper Roadstar 600 L,eisengrau,140 Pferde , Gruss Carsten

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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 12:51 #12

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Hallo Carsten,

klar bekommst du erstmal ein Ticket, leider kann das Ordnungsamt nicht wissen, dass dein Kasten evtl. als PKW (Fahrzeugklasse M1 - Annahme) zugelassen ist und du daher auf dem Parkplatz mit Zusatzschild "nur für PKW" parken durftest. Es gilt beim OA offenbar erstmal nicht die Unschuldsvermutung...

Das gleiche Fahrzeug kann ja auch als "nicht PKW" zugelassen sein, das sieht man halt nur an den Papieren.

Wegen 10 EUR würd ich es mir aber auch so überlegen, ob die Zeit und Versandkosten für den Anhörungsbogen die Sache wert ist.

Viele Grüße,
Mat
Clever Flex 636 Kids | Jumper L4H3 2018 163 PS Heavy | Eisengrau | P1 | P2 | Klima Aut. | AutecQ 18" | Abwasser beheizt | Truma 6DE | Chairman Isofix | Leder grau | CPL Silber | Schottwand | AHK + DL3 | F65s | SOG | xtrons TE706PL | ETON | Carmedien RFK | Mike Sanders | 512Wp Solar | 560Ah LFP

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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 13:03 #13

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Es geht um das Zusatzschild "PKW" unterm blauen P Schild.
Ich habe gelesen , dass Wohnmobile über 2,8 T da nicht parken dürfen.


"...
Das im Zusatzzeichen 1048-10 verwendete Sinnbild bedeutet gemäß § 39 Abs. 7
StVO „Personenkraftwagen. Die Bedeutung des Zusatzzeichens selbst ist „nur
Personenkraftwagen"
. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer
Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen
(einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind (vgl. § 4 Abs. 4 PBefG)...

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Reisemobile, die als Personenkraftwagen
klassifiziert sind
, gleichfalls diese Parkplätze benutzen dürfen.
"
s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/bw/15/3120.pdf

Mein Kasten hat ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t und ist als M1 (PKW) eingetragen.
de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P...X:32011R0678&from=EN siehe dort Teil A

Das zul. Gesamtgewicht findest Du in Feld F1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Fahrzeugklasse in Feld J .
www.jena.de/fm/41/Zulassungsbescheinigun...schreibung.14109.pdf

Viele Grüße,
Mat


Deshalb steht bei mir in der Zulassung unter Nr.5 auch Wohnmobil, und nicht PKW .
Ich halte es lieber so, dass ich nicht zahlen muss. Zumal ab dem 28. April kommt man auch nicht mehr mit einem 10er hin. Parkvergehen sind jetzt auch teurer geworden.
Aber Knöllchen kann man auch einklagen. Meine Erfahrung dazu ist, dass es dann noch eine Schippe drauf gibt.
Ab 2,8 T darf man übrigens nicht mehr auf den Bordstein stehen. es gibt noch einige Regeln die für diese Grenze zutreffen.
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
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Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 13:08 #14

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Deshalb steht bei mir in der Zulassung unter Nr.5 auch Wohnmobil, und nicht PKW .


Hallo Bernd,

bei meinem Audi steht dort Kombilimousine. Sollte man damit auch nicht auf PKW Parkplätzen parken dürfen?

Viele Grüße,
Mat

p.s.

Ab 2,8 T darf man übrigens nicht mehr auf den Bordstein stehen. es gibt noch einige Regeln die für diese Grenze zutreffen

...genau, weil es in der StVO für das Zusatzzeichen 315 so geschrieben steht. Für das hier diskutierte Zusatzzeichen 1048-10 "Nur PKW" gibt es keine Angabe des Gewichtes ...ist dafür also irrelevant
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 13:23 #15

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Mach wie Du meinst!
Ich bin mittlerweile alt genug, um einzusehen dass es billiger ist, sich an die Regeln zu halten.
Und das Personal der Verkehrsüberwachung ist ausgebildetes Personal, die kennen die Regeln die sind dazu ausgebildet Verstöße festzustellen. Richter übrigens auch.
Ich werde meinen Installateur auch nicht belehren wie er meine Heizung einzubauen hat.

Es gibt schließlich das Zusatzschild für Wohnmobil-Parkplätze, das gilt nicht nur für Fahrzeuge mit Alkoven.
Mahlzeit!
Bernd
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 13:32 #16

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Hallo Bernd,

schon gut, kein Problem.

Das Dokument oben ist übrigens vom Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg. Wenn der informiert, dass Wohnmobile mit PKW Zulassung auf PKW Parkplätzen parken dürfen, könnte das ja durchaus regelkonform sein....;)

Wenn Du Quellen zur Rechtssprechung hast wäre das durchaus interessant...

Viele Grüße,
Mat

p.s. noch ein interessanter Satz aus dem Dokument s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/bw/15/3120.pdf

"4. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob wegen der Nutzung eines z. B. mit Zusatzzeichen 1048-10 versehenen Parkplatzes durch ein Wohnmobil bereits
Bußgelder verhängt wurden?

Eine Rückfrage bei der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Bußgeldbehörde für alle Autobahnen in Baden-Württemberg ist, hat ergeben, dass im Jahre 2012 keine Beanstandung eines Reisemobils wegen eines
Parkverstoßes erfolgte.
"
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 14:25 #17

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@ Bassotto und Flex636 : Das Parken von ‚kleinen“ Wohnmobilen bis 3,5 t auf Parkplätzen mit dem PKW-Zusatzschild wird leider meist zu Unrecht von den Ordnungshüter mit Knöllchen geahndet ! Da gibt oft irrtümliche Auslegungen der STVO und Unkenntnis der Definition „PKW“.
Das rührt offenbar noch aus vergangenen Zeiten als Wohnmobile nämlich „Sonderfahrzeuge“ waren. Mittlerweile werden Wohnmobile < 3,5 t gemäß der EU-Verordnungen (*) jedoch unter M-1 und somit als PKW zugelassen !
Nur in der Untergruppierung steht „Wohnmobil“ - so wie es auch die Unterbezeichnungen Kombi-Limousine. / Cabrio / SUV / MPV etc….gibt )
( * die Definition „PKW“ und Zuordnung ist in der Richtlinie EU 2007/46/EG geregelt und in der jeweiligen COC bzw. Zulassungsbescheinigung wird hierauf Bezug genommen.
M1 sind alles PKW. Wohnmobil mit M1 also auch.)
“Wohnmobil” ist nur eine Konkretisierung und zählt selbstverständlich zu PKW, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 unter “J Fahrzeugklasse” M1 steht.
Die PKW-Definition im § 4 Abs. 4 PBefG ist die einzige in deutschen Gesetzen und findet selbstverständlich Anwendung.
….. Personenkraftwagen sind : Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind,……
Vergleicht man dies mit der Richtlinie 2007/46/EG Anhang II Abs. A, stellt man fest, dass diese identisch sind: Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt:
Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Daraus folgt ganz eindeutig: M1 = PKW .

Unstrittig ist, dass man ein M1–zugelassenes Wohnmobil (also PKW) im Straßenraum längs oder senkrecht (je nach Markierungsvorgabe) Parken kann, solange ggf. vorhandene Stellplatz-Markierungen (meist 2.30 x 5,50m) nicht überschritten werden und die Fahrgassenbreite davor, bzw. auch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Das Dilemma beginnt leider meist, wenn das Schild „nur PKW“ an einen ausgewiesenen Parkplatz gesetzt ist. Denn ab da glauben eifrige Ordnungshüter, dass nur dieser Abbildungs-Kontur entsprechenden „Personen-Kraftwagen“ dann zum Parken erlaubt seien.
Das ist irrtümlich, und würde ja paradoxerweise bedeuten : unter diesem Zusatzschild dürften nur „originäre “ (also umgangssprachliche) PKW“ parken - nicht aber alle anderer PKW der üblichen Untergruppen wie z.B. MPV (Mehrzweckfahrzeuge wie z.B. kleine Hochdach-Kombi „Kangoo“ oder „Berlingo“), SUV´s und Kombi-Limousinen, oder auch verglaste Personen-Kleinbusse (Ford Transit, VW-Bulli oder MB-Viano), oder eben auch keine „Wohnmobile“. Auch alle schönen Cabrios wären verbannt und müßten anderweitig eine evtl. dunkle Tiefgarage suchen ! …... was natürlich unsinnig ist, und auch nicht durch die StVO so bestimmt ist.
Die Ordnungshüter kennen diese M1–Zulassungsqualität meist nicht, und können dies auch ohne Blick in den Fahrzeugschein nicht ersehen, wie Flex 636 richtig schreibt. Um diesem Nicht-Kennen und Nicht-Wissen vorzubeugen legen wir auf Parkplätzen mit dem PKW-Zusatzschild neben der Parkscheibe den Hinweis, dass dies Fahrzeug M-1 – zugelassen ist. Das Knöllchen-Risiko kann man damit meist einschränken.
mit Pössl 540 RoadCampR - Fiat130 unterwegs....super handlich zu Fahren, zu Parken und zu Wohnen - mehr oder größer braucht´s wirklich nicht zum Easy-Campen ! Verbrauch 7.9 L
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 14:30 #18

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Super Idee mit dem Hinweis auf dem Armaturenbrett!
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 14:37 #19

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Stimmt, habe ich mir gerade hergestellt und ausgedruckt. Vielleicht hilfts!
Summit 600 plus in profondo-rot, Solar, AHK, SOG, 2 Batterie, Heavy, RFK, TV Caratec, verkauft 30.12.2020, ab ca. 04/2021 Bürstner Travel Van 620 g Harmony Line
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Poessl Summit600+ über 2,8 T? 01 Mai 2020 14:44 #20

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Tja, in meinem Fahrzeugschein steht unter J M1. Mein Poessl Summit 600+ ist über 6 Meter und knapp über 2,8T. Also PKW?
Pössl Summit 600+ mit Softlock, Solar 200 W, 2 AGM, Drehtisch, Rückfahrkamera, Android Radio, Navi, Anhängerkupplung, Satanlage ALDEN + TV, Dometic Freshjet 2200, Truma DuoControl CS, Schaudt Ladebooster, BlueBattery, EFOY

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