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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 07 Jul 2021 09:26 #11

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Hab auch ein Angebot von wem aus Sindelfingen (Sigmaringen) erhalten mit dem Hinweis, Fahrzeug geht nach Schweden. Nur wohnen wir am Chiemsee und somit weit ab.
Wenn das mit der Bezahlung soweit okay ist spricht ja nichts gegen einen solchen Verkauf.
Woran erkennt man, ob eine Überweisung fix ist oder zurück geholt werden kann?

Danke und beste Grüße
Stefan
*09/2021 -> Bluzifer
Globecar Roadscout R Elegance
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 07 Jul 2021 09:34 #12

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Hallo,
normal ist eine Echtzeitüberweisung ist nicht rückbuchbar, wenn sie auf Deinem Konto gutgeschrieben ist. Im Zweifelsfall einfach bei Deiner Bank anrufen, wenn das Geld da ist, und nachfragen.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 07 Jul 2021 10:41 #13

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Nach wiederholten "schlechten" Erfahrungen beim Auto- und Bootsverkauf, erfolgt grundsätzlich

- eine Reservierung der Ware nur mit Anzahlung,
- Übergabe der Ware nur mit Barzahlung, ggf. gemeinsame Einzahlung bei Kreditinstitut,
- vollständig abgemeldete Ware/Fz,
- Fertigung von Kopien von PA, FE und Vollmachten ,
- Dokumentation mittels Kaufvertrag und Datum Uhrzeit mit Personalien des Käufers sowie PA-Nummer auf Kaufvertrag.

Dann ist es egal, ob Schweden, München , Hamburg oder Kenia! In allen meinen bisherigen Verkäufen mit zugelassenen Fz. musste ich der Abmeldung hinterher rennen und es wurde sich nicht an die Absprachen (unverzüglich, spätestens nach 7 Tagen) gehalten. In allen Fällen! Das ist eine echt krasse Erfahrung, brauche ich nicht mehr. Vielleicht haben andere mehr Glück gehabt, ich mache es nciht mehr anders und das sage ich dem Interessenten auch. Vor dem Kauf sind alle nett ... danach tut sich in der Regel nichts mehr! Die Kosten für Einschreiben/Rückschein habe ich dann neben meinen Bemühungen auch selbst getragen.

LG
Martin
Citroen Clever Roomer 600, 130 PS, heavy Ausführung
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 07 Jul 2021 10:51 #14

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Ich verkaufe mittlerweile auch nurnoch abgemeldet. Mein Laguna ging vor 3 Jahren nach Polen, abgemeldet mittels Auto Transporter. Die "Ausrede" bzgl Kurzzeit- oder Überführungs-Kennzeichen interessiert mich nicht. Ist für jeden ohne Probleme zu bekommen.

Wenn's sein muss, melde ich das Fahrzeug ab, besorge ein Überführungs-Kennzeichen und fahre zum Händler, was genug Entgegenkommen ist.
*09/2021 -> Bluzifer
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 07 Jul 2021 10:58 #15

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Wir haben unseren zwei Jahre alten Summit wie beschrieben kürzlich nach Schweden verkauft. Samstags getroffen, Sonntags Kaufvertrag per Mail, Montags war der volle Kaufpreis auf meinem Konto. Wegen Urlaub des deutschen Vermittlers wurde das Fahrzeug 14 Tage später abgeholt. Während der 14 Tage hatte ich Geld auf Konto, Auto unter dem Carport und Brief im Schrank, eine für mich neue Erfahrung. Immer wieder! Gruß Klaus

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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 13 Aug 2021 11:04 #16

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Moin

Da wir auf der Firma regelmäßig mit Kunden im Ausland zu tun haben, wo dann auch mal eine 6-7 stellige Summe transferiert werden muss, geht das ganze über ein gesondertes Zahlungsverfahren bei unserer Hausbank. Da sprichst Du am besten mit Deiner Bank. Die bieten solche Geldtransfers an, die sind dann auch sicher. Du leierst den Verkauf an, Kunde will Fahrzeug, man gibt die Papiere an die Bank, Bank schickt Papiere an Partnerbank, Partnerbank bekommt Geld von Kunde, Geld wird an Deine Bank überwiesen, Bank bestätigt Eingang von Geld von Kunde an Dich und Partnerbank. Partnerbank gibt nach Freigabe Papiere an Kunde.

Das ganze geht mit etwas Vorlauf für den Versand der Papiere in 24 Stunden über die Bühne.

UND jetzt kommt noch der Transport. Transport ist Kundensache! Ist ja jetzt sein Fahrzeug was bei Dir im Garten steht! Im Vertrag sollte dieses also geregelt werden!

Das blöde, die Bank nimmt dann mal gerade 2-3% Bearbeitungsgebühr, kann aber auch mehr sein :).
Gibt es Probleme, bekommst Du Deine Papiere zurück und die Nummer ist für dich Kostenfrei, die Bank kann nichts in Rechnung stellen! Dumm für die Bank, gut für Dich. Die Banken haben also ein Interesse, das der Deal glatt über die Bühne geht. Hat was .....

Achtung: Der Verkauf > 10.000€ und ins Ausland wird von der Bank dem Finanzamt gemeldet!

Grüße Stefan
Um der Abmahnwirtschaft keinen Grund zu geben, mich oder Poesslforum.de abzumahnen, ist davon auszugehen, dass hinter jedem Link im obrigem Beitrag bezahlte Werbung steckt, an der ich bei qualifizierten Verkäufen Geld verdiene!

3d-Modelle: Makerworld




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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 13 Aug 2021 11:34 #17

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Beim privaten Verakuf ist das eigentlich relativ simpel.. ich übergebe das Fahrzeug auch gerne noch angemeldet mit Schildern, alles kein Thema. Lediglich das Geld möchte ich vollständig vorher haben. Ob nun überwiesen oder bar, ist mir Latte.

Ich nutze schon immer ausschließlich den ADAC Kaufvertrag, samt der Anhänge. Dort kann man sich vom Käufer 2 Zusätze für die Versicherung und die Zulassungsstelle unterschreiben lassen. Samt Tag und Uhrzeit der Übergabe. In der Regel geb ich dem netten Menschen dann in der Regel 2-3 Tage Zeit das Auto abzumelden und dann werfe ich die Zettel entsprechend bei meiner Zulassung und Versicherung ein.

Damit erlischt auch die Zulassung und alles was mit dem Auto nach der Übergabe passiert, haftet dem neuen Besitzer an.. selbst Blitzer, Unfälle etc.

Ich hatte vor Jahren mal den Fall, dass jemand ein Auto von mir gekauft und es dann im absoluten Halteverbot abgestellt hat. Er ist dann mal fröhlich 2 Wochen in Urlaub. Da kam irgendwann Post aber ich war fein raus.. habe denen die Kopie meiner Zettel gezeigt, das war alles verbindlich und der neue Eigentümer wurde herangezogen.
2Win R - 2021 - Ducato

"Fatal ist es jedoch mit dem Spruch "ich hab 50.000€ für das Teil bezahlt, da erwarte ich, dass alles funktioniert" auf den Händler zuzugehen."

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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 13 Aug 2021 14:51 #18

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Also die Zulassung erlischt nicht, nur weil man mitteilt, dass man den Wagen verkauft hat. Die Lauferei für die Zwangsabmeldung, falls der Wagen partout nicht vom neuen Besitzer umgemeldet wird, hat man trotzdem. Und der Zoll wendet sicg bezüglich der Steuern auch erst mal an den eingetragenen Halter. Die Versicherung kann dann eine Fahndung zur Entstempelung beantragen.

Also ich persönlich würde nicht meinen Wagen mit Kennzeichen verkaufen. Lieber Kurzzeitkennzeichen holen, die kosten auch nur rd. 40 Euro.
Gruß Harry
Summit 640 Prime, BJ 2023, 180 PS/ AT, schwarz metallic,
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 13 Aug 2021 15:08 #19

  • DanielH81
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Doch tut sie... was du da beim ADAC Vertrag ausfüllst ist eine "Veräusserungsanzeige" gemäß §13 IV FZV:

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seinen Pflichten nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nach Satz 1 nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit. Abweichend von Satz 5 kann die Zulassungsbehörde auch eine Anordnung nach Absatz 1 Satz 5 erlassen. Im Falle einer Anordnung nach Satz 8 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten nicht für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge.



D.h. der Käufer ist danach in der Haftung und sollte er sich nicht kümmern, läuft die Zulassung ganz von alleine ab.. steht sogar wortwörtlich da.


Kurzzeitkennzeichen kosten mit allem Drumherum knapp 100€ und die können nur noch am Zulassungsort des Fahrzeugs beantragt werden... ist mittlerweile ziemlich unpraktikabel.
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Pössl Verkauf nach Schweden -hat da jemand Erfahrung 13 Aug 2021 15:48 #20

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Also ich lese da nur, kann die Zulassungsbehörde ein Aufgebot machen.
Bis so etwas passiert, gehen Monate ins Land, das ist nicht automatisiert.
Man ist dann halt im Recht, hat aber die Laufereien.

Kurzzeitkennzeichen, hab ich aktuell 27,- für Versicherung, 20,- für die Kennzeichen und 11 aufm Amt bezahlt.
Gruß Harry
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