Wobei man ehrlicherweise sagen muß, daß Verbindlichkeit hier zwangsläufig nur einen geringen Stellenwert hat.
Der Händler kann vermutlich überhaupt keine Verbindlichkeit ausgeben, da er auf die Zulieferung vom Hersteller angewiesen ist.
Er kann allenfalls aus seiner Erfahrung einen ungefähren Termin ausgeben.
Ich weiß nicht, was im Kaufvertrag steht, aber sicher gibt es dort eine Klausel, die auf terminliche Schwierigkeiten hinweist.
Damit ist der Händler immer aus der Haftung.
Einen alten Fettfleck kann man ganz einfach mit etwas Butter erneuern...
Pössl Summit 600 plus mit 230W Solar auf dem Dach mit Mppt 75/15, 2 Batterien ges. 190 Ah. Zusätzliches Flexmodul für Außeneinsatz oder hinter der Windschutzscheibe für die Starterbatterie. Alles steckbar.