Vielen Dank für die Infos zu den "unzulässigen Artikeln"!!! ...
Kleinanzeigen und Ebay als Ursprung sind mitunter absurd spießig, orientieren sich an Vorschriften für Fluggepäck u.ä., aber sowohl Anbieter wie auch Käufer wissen das i.d.R.: Ebay und Kleinanzeigen orientieren sich immer an Schlagwörtern - vermeidet man die ist alles gut - in der Szene gibt´s einschlägige Abkürzungen oder Umschreibungen die man sogar Googeln kann.
Beispiel: Ich sollte mal für eine Bekannte ein altes klassisches Klavier mit Elfenbein Tastatur verkaufen, die Anzeige wurde sofort gelöscht und ich verwarnt, weil der Handel mit Elfenbein streng verboten ist. Das Klavier war deutlich älter als die entsprechende Artenschutz Konvention, fiel folglich juristisch nicht darunter, aber die Anzeige wurde immer wieder gelöscht...
Irgendwann schickte mir Jemand eine Mail, mit dem Hinweis, dass das Klavier doch eine Tastatur aus "Bein" hat. Verstanden Text und Beschreibung entsprechend geändert und Klavier erfolgreich verkauft....
Gasflaschen könnten z.B. Energiespeicher oder Brennstoff für Gasgrills sein (Gasgrill dürfen gehandelt werden!?!). Da aber Ebay und Kleinanzeigen mitunter auch mit Bilderkennung arbeiten sollte man auch kein Bild einer Gasflasche zeigen - eine rote Abdeckkappe einer Gasflasche ist ebenso klar und nicht verboten

Insofern kann man solche hirnrissigen Verbote auch sportlich begreifen - irgendwie geht es immer!