Schnuffy6 schrieb: Hat jemand Erfahrung mit einer speziellen Bescheinigung vom KBA oder vom Hersteller?
Der Fahrzeughersteller (Fiat, Citroen) muss frühzeitig eine Ausnahmegenehmigung für genau dieses Fahrzeug beim KBA beantragt haben.
Sollte dieses nicht der Fall gewesen sein kann dieses Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden.
Ein Anruf bei der Zulassungsstelle mit der Fahrgestellnummer des betreffenden Fahrzeuges sollte Klarheit schaffen.
Eine Bezahlung des Fahrzeuges erst NACH erfolgter Zulassung sollte selbstverständlich sein.
Info dazu:
www.zkf.de/files/redaktion_mitglieder/NE...nkung_01-09-2019.pdf