Sehe ich nicht ganz so. Fehler macht jeder.
Richtig.... failure is always an option.
Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nimmt aber mit zunehmenden anderen Defiziten (welche zwangsläufig mit zunehmendem Lebensalter auftreten) zu, deshalb eine regelmäßige Feststellung der grundsätzlichen Fahrtauglichkeit.
Wenn jemand fit ist, kann er genauso durch Ablenkung oder Müdigkeit eine rote Ampel überfahren.
War der Unfallverursacher "müde", dann war er nicht fit, also ggfs. nicht fahrtauglich.
War er nicht in der Lage dieses Defizit zu erkennen, bzw. er wollte es nicht erkennen (die andere Option) , dann ist er auch nicht fahrtauglich.
Wenn ihn etwas so ablenkt, das er eine rote Ampel übersieht und in den Querverkehr fährt... dann stelle ich die grundsätzliche Fahrtauglichkeit ebenfalls in Frage.
Sollte der Grund der Ablenkung gesundheitlicher Natur sein, z.B. ein Apoplex, TIA, oder ACS gewesen sein, dann hätte das evtl. im Vorfeld durch eine Untersuchung
frühzeitig erkannt und ggfs. behandelt werden können, was wiederum zum Erhalt der Fahrtüchtigkeit hätte beigetragen können.
Jeder muss selbst wissen, was er verantworten kann.
Und genau das kann, z.B. bei langsamen/schleichenden Prozessen, z.B. schwindender Sehstärke, abnehmendes Hörvermögen oder Bewegungseinschränkungen,
eben nicht unbedingt, von einem selbst, gut eingeschätzt werden. Deshalb eine externe Einschätzung.
Sicher, nach Unfällen muss man dann schon genauer schauen.
Falsche Ansatz... präventiv, wäre richtiger....nicht wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...
Apropos Usus Fluguntersuchungen: Der Selbstmörderpilot von German Wings hätte wegen Suizidgedanken schon längst nicht mehr fliegen dürfen und saß trotzdem im Cockpit.
Totaschlagargument... So etwas ist nicht, oder nur schwer feststellbar, bzw. gab es dort, wenn ich mich recht erinnere Versäumnisse, sprich, es hätte durchaus im Vorfeld bemerkt werden können.
Da wurde dann ggfs. an anderer Stelle "geschlampt". Zum Leidwesen der vielen Hinterbliebenen in dieser Tragödie.
Das hat mit dem konkreten Fall aber nichts zu tun und auch nicht mit einer grundsätzlichen Feststellung einer gesundheitlichen Fahrtüchtigkeit.
Wie schon gesagt... möchte ich alle meine Fahrerlaubnisklassen behalten (ich habe sie ja mal rechtmäßig erworben), so muss ich mittlerweile alle 5 Jahre meine Tauglichkeit attestieren lassen.
Mit welcher Berechtigung also alle anderen nicht?