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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 10:08 #1

  • ksg01
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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand auf der rechtlichen Seite etwas helfen. Meinen Fall hab ich schon in einem anderen Thread beschrieben, setze es aber nochmal mit rein.

Also Fahrzeugwert ca. 50.000 Euro, Schaden ca. 4000 Euro (nur Lackschäden, siehe auch unten), Wertverlust ca. 2-3000 Euro. Das ist ein Fahrzeug für die Vermietung, die erste läuft in ca. 2 Wochen, ab dann hab ich Verluste und verärgerte Kunden mit zerstörten Urlauben. Bestellt August 2018, Liefertermin (leider steht im Kleingedruckten unverbindlich) Februar 2019.

Die Angebote der Firma bei denen ich das gekauft habe (ist ja nicht Pössl selber):
1. Ich lasse das Fahrzeug da stehen und reiche be Pössl Garantie ein. Die machen das dann vielleicht und ich bekomme vielleicht auch Wertverlust, aber wer weiß. Das dauert bis zum Ende der Saison, also massive Verluste in der Vermietung.
2. Ich nehme das Fahrzeug so wie es ist und diskutiere mit Pössl den Wertverlust aus. Man schätzt ich bekomme 1500 Euro. Der Händler käme mir entgegen, indem er das Fahrzeug am Ende der Saison für 40.000 Euro zurückkauft, damit ich keinen eigenen Käufer finden muss. Ich wollte gerne für ca. 43.000 verkaufen, habe aber Angst, dass ich mit den Schäden gar keinen Käufer finde.
3. Ich bekomme ein anderes Fahrzeug, aber das ist natürlich für den Händler auch blöd, das erste Fahrzeug ist auf mich angemeldet. So richtig möchte der Händler das also nicht, ich weiß auch noch nicht, ob ich das wirklich so angeboten bekommen. Nachteil für mich: Erneute Wartezeit und Verluste in der Vermietung.


Irgendwie kommt mir das so vor, dass der Händler da sich überhaupt keinen Schuh anzieht, obwohl ich ja bei diesem gekauft habe und nicht bei Pössl (oder ist so was klassischerweise ein Vermittlungsgeschaft?).
Wie würdet ihr das sehen? Hat da jemand Ahnung, wie das rein rechtlich ist?
LG Kerstin

Hier die Sachlage:
Hallo zusammen,
hier unsere "Leidensgeschichte": Wir haben unseren Roadcruiser im August auf der Messe bestellt, das Fahrzeug war schon im Zulauf für Januar 2019. Im Februar hab ich dann mal angerufen, dass ich es auch im März wegen Krankenhausaufenthalt nicht abholen könne. Da sagt man mir, es sei eh erst im April da. Tja, Freitag wollte ich es abholen. Was soll ich sagen. Das Ding war an 3 von 5 möglichen Seiten kaputt. Oben auf dem Dach waren tiefe Kratzer bis ins Blech sowie Dellen wohl alles vom Schnee, vorne die Motorhaube war vollkommen mit Kratzer (wohl vom Eis runter wischen) durchzogen und hinten am Holm waren auch Kratzer sowie eine deutlich sichtbare Delle in der Tür über dem Nummernschild. Dazu waren (kleine) Kratzer an den Kunststoffteilen. Die Aufkleber lösten sich. Zu allem Überfluss war innen ein kleines Stückchen am Armaturenbrett gebrochen. Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weiter geht. Das Fahrzeug hab ich erstmal da gelassen und hier in einer Werkstatt nach den Kosten der Lackschäden gefragt (4000 Euro plus Wertverlust, die Dellen im Dach gar nicht reparierbar).
Fazit: Ich will euch keine Angst machen ... aber schaut bei der Abholung auch aufs Dach.
LG Kerstin

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Letzte Änderung: von ksg01.

Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 10:17 #2

  • mjohny1
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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand auf der rechtlichen Seite etwas helfen. Meinen Fall hab ich schon in einem anderen Thread beschrieben, setze es aber nochmal mit rein.


Hallo Kerstin,

bei den in Aussicht stehenden Schadensummen und des nicht gerade einfachen Verfahrens hinsichtlich Abnahme einer bestellten Ware, möglicher Wandlung eines Vertrages bzw. Fristen und Termine zur Nachbesserung und gutachterlicher Schätzung von Wertminderungen bzw. Mangelanerkennung, empfehle ich dir, dich in der Durchsetzung deiner Ansprüche anwaltlich vertreten zu lassen, zumal du mit dem Kasten ja offensichtlich gewerblich (Vermietung) unterwegs bis.

Das wäre meine Empfehlung!

LG
MJ
Citroen Clever Roomer 600, 130 PS, heavy Ausführung

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 10:23 #3

  • steve0564
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Ein Fahrzeug mit diesen, schon bei Abholung sichtbaren, Schäden würde ich nicht abnehmen.
Und die Tatsache, dass du / Ihr das bereits gedanklich oder reel weiter vermietet habt und euch jetzt durch die Verzögerung Verluste entstehen hat den Händler nicht zu interessieren, da sein Übergabetermin immer "unverbindlich" ist.
Wenn ihr (blöderweise) das Fahrzeug trotzdem so abgenommen habt, müsst ihr dem Händler eine angemessene Frist zur Beseitigung aller aufgelisteten Mängel einräumen und das sogar bis zu 3x. Erst dann kann man sich über weitere Schritte, wie Rücktritt vom Vertrag oder Wertverlust etc. unterhalten. Was ihr (zu kurzfristig) damit geplant hattet, ist erstmal Nebensache!
Dein erster Ansprechpartner ist der Händler und DER reicht bei Pössl Anträge ein, nicht du!
Ich bin kein Jurist, daher nur meine persönliche Meinung!
Solltest nicht du, sondern dein Vermiet-Gewerbe das Gefährt gekauft haben, bin ich raus, da ich mich im B2B-Bereich nicht auskenne.

LG
Steve
Pössl 2WinR in Arrancio-Orange, BJ 2017, Euro 6 mit 163 PS, ZLF, Thule Markise und Fahrradträger, Truma 6E, Thetford AES Kühli, Winterpaket, Chinakracher, Caratec Soundsystem+Sub, Eton-Frontlautsprecher, 300W Solar, VCC1212-30, LiFePo4 mit 180Ah

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 12:44 #4

  • KalliOntheRoad
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Hallo Kerstin,

ich treffe zunächst ein paar Vermutungen, die ich aus Deiner Beschreibung ableite:
- Du hast das Fahrzeug bereits bezahlt
- das Fahrzeug ist auf Dich zugelassen (lese ich aus Punkt 3 Deiner Ausführungen)
Wenn die Annahmen zutreffen, hast Du bereits gekauft und hast folgende Optionen (wobei stets DEINE Wahl)
"Dem Käufer stehen bei Mangelhaftigkeit gemäß § 437 BGB diverse Rechte zur Seite:
Anspruch auf Schadensersatz
Rücktrittsrecht
Minderung des Kaufpreises
Recht auf Nacherfüllung, wobei diese Nacherfüllung als das vorrangigste Recht anzusehen ist. Sie gilt als erfüllt, wenn entweder eine neue Ware geliefert worden oder aber der Mangel beseitigt worden ist. Die Entscheidungsgewalt darüber, welche Option gewählt werden soll, liegt alleine beim Käufer." (Quelle Wikipedia).

Aus dem Tenor Deines Schreibens lese ich, daß Du Rücktritt eigentlich schon ausgeschlossen hast. Du würdest vermutlich auch nicht beim gleichen Händler mehr bestellen. Ich bin nicht tiefer eingestiegen, aber mobile bietet 112 Neufahrzeuge Roadcruiser an im Moment. Das wäre noch eine Option. Für mich wäre das trotzdem der letzte Schritt, den ich mir offen ließe, wenn alle Verhandlungen mit demHändler zu keinem befriedigenden Egebnis geführt haben.
Wenn Du den Kaufvertrag nicht rückgängig machen willst, bleiben Dir Schadenersatz: Du oder Dein Händler repariert die Schäden, wobei Du schreibst, daß die Schäden/Dellen auf dem Dach nicht reparierbar sind ohne das Fahrzeug zu "entkernen", ähnlich einem Hagelschaden. Den Wertverlust müßte ein Sachverständiger bewerten. Wobei die Auswahl des Sachverständigen ich treffen wollte, nicht der Händler. Das mindert natürlich den Kaufpreis gewaltig, da Du ja ein Fahrzeug mit bleibenden Schäden kaufst.
Zu Deinem Punkt 2 ist mir nicht klar, was Du als Ausgangssumme nimmst. Bei welchem Verkaufspreis zahlt Dir der Händler noch 40T€ zurück?
Nur zum Vergleich, ich hatte mir vor Jahren ein Fahrzeug gemietet, Neufahrzeug mit 42500€ NP, am Ende ver Vermietsaison des gleichen Jahren bei ca 20TKM sollte der Verakufspreis noch 39.000€ sein, für den Händler ist eine solcher Rechnung kein Verlust. Da kann die Promobil noch so oft behaupten, Nachlässe von 20-25% wären die Regel, der Markt diktiert andere Preise. Ein Orientierung kann hier auch wieder mobile sein
Auf alle Fälle würde ich einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen, bei den Summen sind die ca 200€ für eine ordentliche Beratung sicher gut investiertes Geld.
Wünsche Dir erst mal Gute Nerven und Kühlen Kopf.
Gruß
Karl-Heinz
RoadCruiser Ducato 130PS, BJ. 2013, Serienausstattung mit All-In, zus. Markise 4m, Heck-Fahrradträger, abgebaut; Verbrauch 9,7ltr/øV 97km/h

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 13:32 #5

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Eine Meinung zum Thema kann man sich hier einholen, für eine verbindliche Rechtsaussage würde ich einen passenden Rechtsanwalt aufsuchen.
Gruß Klaus
Jumper165 PS |Froli Travel|240 wp Solar| 200 AH LiFePO4|Kenwood DMX 9720 XDS|Rückfahrkamera|Caratec Soundsystem|INBAY Ladestation|18 Zöller|Linepe ZLF|Linnepe Schraubfeder|2000w Wechselrichter|Truma 6 D|Kompressor Kühlschrank|PCS Fahrerhausbeleutung

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 11 Apr 2019 16:42 #6

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Moinsen, mir fehlt irgendwie das Verständniss. Wenn ich einen neuen Kasten kaufe,dann besichtige ich ihn beim Händler,wenn alles ok ist geht es an die Bezahlung und danach zur Zulassung.
Solche erhebliche Mängel muss man doch vor der Abholung / Zulassung erkennen können.
Grüße Reinhold


1983 VW Bulli T2 50 PS Selbstausbau mit Hochdach
1999 Detleffs A560 75PS
2002 Mazda E2200 Selbstausbau mit Hochdach 63PS
Pössl 2WIN 2,2L 120PS Erstzulassung Jan. 2009 ,verkauft März 2017.
Roadcar R600 Multijet 2 115PS 2,0 L .Am 18.12.17 angekommen,Zulassung 3.1.18

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 15 Apr 2019 14:45 #7

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Hallo,
je nach dem, ob Du gewerblich oder als Verbraucher gekauft hast, ist das Vorgehen da anzupassen. Du solltest da professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Anwalt).
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 15 Apr 2019 21:18 #8

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Bei unserer Übernahme hat man uns belächelt weil wir aufs Dach schauen wollten. Man hat uns dann eine Leitergeholt, war alles okay.
Lg Sylvia

Tourne 435,165 PS, 2.2l
Sylvia

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Neufahrzeug mit massig Schäden. Und nun? 16 Apr 2019 07:41 #9

  • campavan
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Wenn ich einen neuen Kasten kaufe,dann besichtige ich ihn beim Händler,wenn alles ok ist geht es an die Bezahlung und danach zur Zulassung.


So soll es sein.
Meine Übergabe hat 3h gedauert. Festgestellte Mängel wurde direkt behoben ;)

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