Hallo zusammen !
Hat jemand dazu eine Ahnung ?
Ich habe mir im Okt. 2015 einen Roadcruiser, Bj. 05/2015, gebraucht, von einem "NichtPössl-Händler gekauft.
Nun will ich wissen, wer ist für eine Mängelbeseitigung zuständig, eine PösslWerkstatt oder der Händler, bei dem ich den RC gekauft habe.
Es geht um Mängel, die ua. in diesem Forum auch beschrieben worden sind, wie zB, knarrender Fußboden vor dem Küchenblock, oder der übliche Geruch bei der Warmwasseraufbereitung, der Austritt von Spülwasser der Küchenspüle in der Duschtasse usw. Fallen solche Mängel in die "Werksgarantie" (2 Jahre), die durch Pössl zu beseitigen sind oder muss der Händler, bei dem ich das Fzg. gekauft habe, herhalten ?
Danke für Eure Auskünfte und Meinungen.
lg
tom
Pössl Roadcruiser, Citroen Jumper, Bj. 05/2015, 150 PS, Cytrac Vision III, Fiamma F65s, ESX VNC730 FI Ducato+ RFK, Lifepo4 + WR, Schraubenfedern vo u. hi.