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"Werksgarantie" - Gewährleistung - Gebrauchtwagen 19 Apr 2016 07:26 #1

  • spike
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Hallo zusammen !
Hat jemand dazu eine Ahnung ?
Ich habe mir im Okt. 2015 einen Roadcruiser, Bj. 05/2015, gebraucht, von einem "NichtPössl-Händler gekauft.
Nun will ich wissen, wer ist für eine Mängelbeseitigung zuständig, eine PösslWerkstatt oder der Händler, bei dem ich den RC gekauft habe.
Es geht um Mängel, die ua. in diesem Forum auch beschrieben worden sind, wie zB, knarrender Fußboden vor dem Küchenblock, oder der übliche Geruch bei der Warmwasseraufbereitung, der Austritt von Spülwasser der Küchenspüle in der Duschtasse usw. Fallen solche Mängel in die "Werksgarantie" (2 Jahre), die durch Pössl zu beseitigen sind oder muss der Händler, bei dem ich das Fzg. gekauft habe, herhalten ?
Danke für Eure Auskünfte und Meinungen.
lg
tom
Pössl Roadcruiser, Citroen Jumper, Bj. 05/2015, 150 PS, Cytrac Vision III, Fiamma F65s, ESX VNC730 FI Ducato+ RFK, Lifepo4 + WR, Schraubenfedern vo u. hi.

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"Werksgarantie" - Gewährleistung - Gebrauchtwagen 19 Apr 2016 08:08 #2

  • juh
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Hallo,
erstmal ist Dein Vertragspartner (= Dein Händler, wo Du gekauft hast) verantworlich für die gesetzliche Gewährleistung. Er könnte sich, falls mehr als 6 Monate her, auf Beweislastumkehr berufen und ggf. den Nachweis verlangen, daß die Mängel bei Übergabe vorhanden waren. Trotzdem erstmal bei dem reklamieren und Nachbesserung fordern. Vor Gericht würde es vielleicht schwierig, insbesondere weil auch nicht jedes Problem auch ein Mangel im Sinne des Gesetzes ist.
Jürgen

Edit: falls noch keine 6 Monate her, nachweisbar (schriftlich, Zeuge mit Protokoll) alles reklamieren, haste viel bessere Karten.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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Letzte Änderung: von juh.
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