In den Bedingungen der HUK24 ließt sich das ganz ähnlich wie bei Jutta, das fett markierte ist genau so dort abgedruckt, also tatsächlich auch fett:
Bestandteile des Fahrzeugs sind mitversichert, sofern sie nach dem Gesetz zulässig sind und fest eingebaut oder fest angebaut sind.
Darunter kommt dann, das Ladung nicht versichert ist.
Gestern habe ich sie dann noch angeschrieben, ob z.B. Schränke im Wohnmobil nach der Definition Ladung sind oder Bestandteil des Fahrzeugs. Ganz kritisch betrachtet könnte man ja argumentieren, Bestandteil des Fahrzeugs ist nur was Fiat vom Band rollen lässt.
Die Antwort:
Sofern beispielsweise die Schränke mit dem Fahrzeug verbaut sind, gelten diese als Fahrzeugbestandteil.
Diese sind über die Teilkasko bzw. der Vollkaskoversicherung versichert.
Ein Wasserkocher oder beispielsweise ein Fernseher gilt als Ladung.
Insofern würde ich mal sagen: Ja, alles was fest mit dem KFZ verbolzt ist, ist auch versichert. Es wird dann quasi Bestandteil des Fahrzeugs. Falls jemand den Fall schonmal hatte, wäre eine Erfahrung aus 1. Hand natürlich noch interessant!