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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 12:24 #41

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... Dein "geklauter" Bus bleibt dann wohl im Eigentum des neuen Besitzers mit den gefälschten Papieren und du wirst von deiner Versicherung für den Komplettverlust entschädigt?...

Grundsätzlich nicht, siehe hier .
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 12:47 #42

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Dein "geklauter" Bus bleibt dann wohl im Eigentum des neuen Besitzers mit den gefälschten Papieren und du wirst von deiner Versicherung für den Komplettverlust entschädigt?


Nein, das ist nicht so. Hier hat der Käufer u.U. Die "A...-Karte" gezogen.
Das Problem wird der gutgläubige Käufer haben.
Die Versicherung wird sicher nicht bezahlen, da der gestohlene Gegenstand ja da ist.

LINK

PS.: und gefälschte Papiere sind nicht gültig
Gruß Karl-Heinz
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 12:55 #43

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sorry Ihr seid da auf dem Holzweg, es gibt mit der Weile Ref. Fälle in denen der eigentliche Eigentümer auf allem sitzen geblieben ist - nur nicht auf seinem Eigentum - da der neue Käufer in gutem Glauben gehandelt hat und für ihn nicht ersichtlich war bzw nicht ersichtlich sein konnte, dass er gefälschte Papier und eine gestohlene Sache kauft. Dann wird es nämlich richtig kompliziert.
Das wünsche ich Andy nicht.

So und das läuft hier auf reine Spekulationen hinaus. Lasst mal Andy das in Ruhe klären...


mein Fehler - Juh hat Recht - das hing mit Unterschlagung und nicht Diebstahl zusammen, bitte um Entschuldigung
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:02 #44

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sorry Ihr seid da auf dem Holzweg, es gibt mit der Weile Ref. Fälle in denen der eigentliche Eigentümer auf allem sitzen geblieben ist - nur nicht auf seinem Eigentum

M. W. nach nur in den Fällen, in dem man sein eigenes WoMo verliehen hatte und der Leiher dann stiften gegangen ist.... Ging in letzter Zeit öfters durch die Presse.
Bei einem "normalen" Diebstahl gibt es m. W. nach noch kein Urteil (falls doch bitte belegen), in dem der Eigentümer sein Eigentum in so einem gearteten Fall nicht zurückerhalten hätte.

LG
Steve
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:02 #45

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sorry Ihr seid da auf dem Holzweg, es gibt mit der Weile Ref. Fälle in denen der eigentliche Eigentümer auf allem sitzen geblieben ist - nur nicht auf seinem Eigentum - da der neue Käufer in gutem Glauben gehandelt hat und für ihn nicht ersichtlich war bzw nicht ersichtlich sein konnte, dass er gefälschte Papier und eine gestohlene Sache kauft. Dann wird es nämlich richtig kompliziert.
Das wünsche ich Andy nicht.

So und das läuft hier auf reine Spekulationen hinaus. Lasst mal Andy das in Ruhe klären...


Gibt es dazu Quellen? Habe im Bekanntenkreis ein ähnliche Situation gehabt und da hatte der Käufer der gestohlenen Ware pech gehabt. Auch bei Google und ein paar überflogenen Jura Board Einträgen find ich nichts anderes.
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:07 #46

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Hallo,
das ist der Untscheid zwischen Diebstahl und Unterschlagung. Bei Unterschlagung wurde das Fahrzeug vom Besitzer erstmal freiwillig hergegeben, z.B. vermietet, und nicht zurückgegeben. In diesem Fall kann ein gutgläubiger Kauf wirksam sein, bei Diebstahl nicht.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:08 #47

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@crusinlobster: ich denke, Du verwechselst etwas. Wenn Du Dein Wohnmobil verleihst oder vermietest und der Ausleiher damit durchbrennt, dann hast Du schlechte Karten. Juristisch ist dies Unterschlagung und nicht Diebstahl. Dann ist "gutgläubiger Erwerb" möglich. Das wurde hier im Forum glaube ich auch schon durchdekliniert.

Oops, doppelt hält besser :)
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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:32 #48

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Es handelt sich hier allerdings um ein Schweizer Fahrzeug. Da sollte ihr nochmal die Schweizer Gesetze durchforsten ;)
VW T4 Multivan 2003 (verkauft 04.18 / irgendwann Clever Family 163 PS /Doppelbett im Heck / Paket 1+2 /
Bestellt: 3.9.17
LT: erst Mai/Juni 18 dann Juli, dann August dann September
Sollte im Oktober gebaut werden, falsches Fahrzeug wurde im Nov. geliefert. Kasten kommt vielleicht im Februar

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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:33 #49

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Hallo,
das ist der Untscheid zwischen Diebstahl und Unterschlagung. Bei Unterschlagung wurde das Fahrzeug vom Besitzer erstmal freiwillig hergegeben, z.B. vermietet, und nicht zurückgegeben. In diesem Fall kann ein gutgläubiger Kauf wirksam sein, bei Diebstahl nicht.


ahhh...daher weht der wind. hatte tatsächlich noch die alten diskussionen mit den gemieteten (und nicht zurückgebrachten) womos im hinterkopf. Meine Güte, dann wird das aber eine bittere Pille für den Käufer. Man kann ja davon ausgehen, dass die Diebesbande nicht auffindbar ist?
Clever Celebration 2019, 163PS, Heavy, D6E, 220WP Solar fix, 340WP Solar mobil, 200Ah Liontron, TwinTower Kühlschrank, Votronic 70A Ladebooster, XTrons, Ective 1500W Wechselrichter

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Unser Summit 600+ gestohlen!! 07 Jan 2020 13:42 #50

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@Kitebulli: gestohlen wurde das Schweizer Fahrzeug in Spanien, verkauft an einen "gutgläubigen Käufer" wohl in Deutschland.
Damit sollte für den Verkauf grundsätzlich deutsches Recht zur Anwendung kommen.
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