@Martin,
danke für den Hinweis. Da hatte ich mir noch überhaupt keinen Kopf drüber gemacht.
Ich habe da mal nachgeschaut.
Im Falle eines Diebstahls muss ich glaubhaft machen, dass ich den Wagen an einer bestimmten Stelle abgestellt, und später nicht mehr vorgefunden habe. Die Vorlage aller Originalschlüssel erleichtert den Nachweis eines Diebstahls.
Von einigen Gerichten wird die Meinung vertreten, daß dieses äußere Bild eines Diebstahls bereits dann
nicht mehr vorliegt, wenn der Geschädigte nicht alle Originalschlüssel vorlegen bzw. das Fehlen eines dieser Schlüssel nicht ausreichend erklären kann.
Der Bundesgerichtshof hat diese Urteile in BGH, IV ZR 279 / 94 kassiert.
In diesem Urteil wird begründet, dass das nicht vorhandensein aller Schlüssel
nicht allein geeignet ist, das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls zu verneinen.
Soweit so gut:
Es bleibt aber
ein Indiz. Wenn nun
andere Indizien hinzukommen wie:
- Versuche im Vorfeld den Wagen zu verkaufen
- Das Fahrzeug wird wiedergefunden ohne Einbruchspuren, Beschädigungen am Zündschloss......
kann es tatsächlich .zur Leistungsverweigerung des Versicherers kommen, bzw man muss lange warten bzw klagen mit offenem Ausgang.
Aus diesem Grund muss ich mein Vorgehen überdenken.
Mir fällt im Moment keine einfache praktikable Lösung ein.
Gruß
Christoph
Quellen:
archiv.jura.uni-saarland.de/sr/vi0104.htm
www.test.de/Kaskoschaden-Alles-oder-nichts-18586-113647/