Nochmal:
Leistungsdatum = Rechnungsdatum = Gefahrenübergang an den neuen Eigentümer.
In dem Moment, wo der Kaufvertrag abgewickelt ist, ist man vollständig für das Fahrzeug verantwortlich. Wir beispielsweise das Fahrzeug beschädigt, z.B. durch Sturmschaden, Silvesterböller, Diebstahl, usw. ist nicht mehr der Verkäufer mit seiner Versicherung für diesen Schaden verantwortlich. Nur die Versicherung des Käufers, die in diesem Fall der gewünschten "Steuervermeidung" durch die, noch nicht erfolgte Zulassung nicht besteht. Wenn durch das Fahrzeug andere Schäden verursacht werden, ist allein der Eigentümer (Käufer) für die Regulierung verantwortlich. Wenn das Fahrzeug z.B. vom Hof des Händlers geklaut wird und damit ein Unfall verursacht wird, der Dieb aber abhaut, wird die Versicherung des Geschädigten nicht mehr vom Händler die Schadensbegleichung fordern sondern vom Eigentümer, dem Käufer".
Auch die Händler die bei diesen Steuermauscheleien mitmachen werden sich sicherlich im nächsten Jahr wundern, wenn sie auf den 3% sitzenbleiben.
Die Finanzbehörden werden sich speziell diesen Jahreswechsel besonders bei "hochpreisigen" Käufen ganz genau anschauen und ihre Forderungen nachdrücklich durchsetzen. Allerdings ist dabei der Verkäufer erst einmal der Betroffene.
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
Aufstelldach, VB-Vollluftfederung, Busbiker, 1x Sonnenstrahlenfänger, Thule Markise, Kuschelsitze, SOG, Gastank, Glasfenster.
Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...