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Mehrwertsteuer ab 2021 21 Dez 2020 23:43 #11

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Hallo,

ob das Fahrzeug zugelassen wird ist irrelevant für den Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums vom Verkäufer an den Käufer. Beispiel ist hier ein Wohnwagen, der ohne Zulassung auf einen Dauercampingplatz gestellt wird. Der Käufer ist in diesem Fall doch ab dem Zeitpunkt Eigentümer, als er den Kaufpreis bezahlte.
Umgekehrt muss der Käufer eines Fahrzeuges, das in der 2. Jahreshälfte geliefert wurde, eine Anzahlung vor dem 01.07. mit 19 % versteuern. Hier war also auch der Zeitpunkt der Bezahlung relevant und nicht der Zeitpunkt der Erstzulassung. Aber ich bin kein Steuerfachmann und lerne gerne dazu.
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 05:49 #12

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Nur mal so....

es ist schon erstaunlich was für Ideen manch einer hat.
Bei Verkündigung des MwSt "Geschenkes", kam der ein oder andere auf die "schlaue" Idee... "Kannst Du die Rechnung für mein "Mai/Juni" Auto nicht einfach im Juli "nochmal" schreiben.
Jetzt kommt der ein oder andere auf die Idee die Rechnung für sein Feb/März Auto doch jetzt schon zu bekommen.

Schwierig sind grad (denn a. und b.)is nix anderes als Steuerhinterziehung) die Fahrzeuge "zwischen den Jahren".
da gibts zum einen die Kunden mit ihren Ideen, zum anderen den Händler...

und @jaja dann mach doch mal nen Vorschlag was genau passiert wenn das Finanzamt an die Tür klopft, Fälle prüft und Rechnungsstellungen nicht anerkennt.

a.) der Händler hat dann grad keine guten Karte beim FA
b.) das MwSt, Delta .. bezahlt dann wer?
> auf den Foreneintrag bin ich gespannt "Mein Händler fordert 3% MwSt nach .. darf der das?"

Also
"Rechnungsdatum = Lieferdatum is "nett" wenns draufsteht (muss es aber gar nicht zwingend, denn RG. Dat = LieferDat... von "Haus aus")
(Sonst müsste es "Abschlagszahlung, Anzahlung, Zwischenzahlung" heißen..

Es geht schlichtweg um den Nachweis dass es bis zum 31.12 "Mein Fzg ist"

Kein Händler hat da etwas davon auf 19% zu warten (es sei denn er möchte dem Staat was Gutes tun) aber es muss doch aus Kundensicht auch möglich sein die Spielregeln einzuhalten....
damit der Vorgang einfach "safe" ist.
Zur Not:
Hinfahren, Übernahmedokument abzeichnen, 1Schlüssel mitnehmen, Vereinbarung übers "Parken" bis die Nummernschilder gestanzt sind machen... fertig

Is doch nicht unzumutbar für rd 1500€ ????
Vario 545, HymerCar Cape Town, Campster, Roadcruiser, RS 600L, Summit 600, Pössl Vanstar, Summit 540Shine....
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 06:17 #13

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Nochmal:
Leistungsdatum = Rechnungsdatum = Gefahrenübergang an den neuen Eigentümer.
In dem Moment, wo der Kaufvertrag abgewickelt ist, ist man vollständig für das Fahrzeug verantwortlich. Wir beispielsweise das Fahrzeug beschädigt, z.B. durch Sturmschaden, Silvesterböller, Diebstahl, usw. ist nicht mehr der Verkäufer mit seiner Versicherung für diesen Schaden verantwortlich. Nur die Versicherung des Käufers, die in diesem Fall der gewünschten "Steuervermeidung" durch die, noch nicht erfolgte Zulassung nicht besteht. Wenn durch das Fahrzeug andere Schäden verursacht werden, ist allein der Eigentümer (Käufer) für die Regulierung verantwortlich. Wenn das Fahrzeug z.B. vom Hof des Händlers geklaut wird und damit ein Unfall verursacht wird, der Dieb aber abhaut, wird die Versicherung des Geschädigten nicht mehr vom Händler die Schadensbegleichung fordern sondern vom Eigentümer, dem Käufer".
Auch die Händler die bei diesen Steuermauscheleien mitmachen werden sich sicherlich im nächsten Jahr wundern, wenn sie auf den 3% sitzenbleiben.
Die Finanzbehörden werden sich speziell diesen Jahreswechsel besonders bei "hochpreisigen" Käufen ganz genau anschauen und ihre Forderungen nachdrücklich durchsetzen. Allerdings ist dabei der Verkäufer erst einmal der Betroffene.
Mahlzeit!
Bernd
Die Karre ist ein Clever Celebration, seit Anfang 2020 auf die Menschheit los gelassen.
Aufstelldach, VB-Vollluftfederung, Busbiker, 1x Sonnenstrahlenfänger, Thule Markise, Kuschelsitze, SOG, Gastank, Glasfenster.
Mal schauen was ihm sonst noch so über den Weg läuft...
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 07:50 #14

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Vario321 schrieb: und @jaja dann mach doch mal nen Vorschlag was genau passiert wenn das Finanzamt an die Tür klopft, Fälle prüft und Rechnungsstellungen nicht anerkennt.

Er hat eine Rechnung vom achten Dezember und er hat diese Rechnung bezahlt.
Erklärst du uns bitte jetzt nochmals das Problem?
Danke, Jürgen
hättest du kaufen können: Clever Celebration auf Citroen mit 140PS, EZ 3/2020
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 08:30 #15

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Es geht nicht nur darum, wann der Kasten bezahlt, sondern wann er übernommen / übergeben wurde. Nur dieses Leistungsdatum ist massgeblich. . Andernfalls könnten ja ganz schlaue im Dezember 2020 schon bezahlen, auch wenn der Kasten erst 2021 geliefert würde.

Ich habe auch eine Woche vor der Übergabe meinen Kasten bezahlt.

Wie schon richtig geschrieben wurde, ist die Zulassung unerheblich, allerdings würde ich mir dann Gedanken über eine Versicherung machen.

Gruß
Michael
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 08:31 #16

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Da sehe ich auch keinerlei Probleme.
Das Fahrzeug ist physisch vorhanden, also abholbereit.
Die Rechnung ist gestellt, die erfolgte Bezahlung ist nicht nötig aber noch ein Pluspunkt.
Und der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) in Händen des Käufers.
Selbst wenn das alles erst am 30.12. über die Bühne gegangen wäre, sähe ich keinen Anlass zu Skepsis.

Das sowas überprüft wird, kann ja schon sein, aber Prüfung heißt eben Prüfung und nicht, dass etwas nicht in Ordnung wäre.
Pössl P2 Relax, Modelljahr 2021
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 08:39 #17

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jaja schrieb: Erklärst du uns bitte jetzt nochmals das Problem?
Danke, Jürgen


Lies einfach den Beitrag #15 über Deinem... da stehts genau ;-)
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 08:42 #18

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Silverio schrieb: Da sehe ich auch keinerlei Probleme.
Das Fahrzeug ist physisch vorhanden, also abholbereit.

Das sowas überprüft wird, kann ja schon sein, aber Prüfung heißt eben Prüfung und nicht, dass etwas nicht in Ordnung wäre.


Moin

Es ist völlig unerheblich, wann das Fahrzeug abholbereit ist bzw. war. Das Datum der Übernahme ist maßgeblich.

Gruß
Michael
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 09:14 #19

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Moin,

genau Michael.
Diese Fragestellung wurde schon mehrfach beantwortet.
Zum Beispiel vom ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe):
Laut ZDK ist das Datum des Vertragsabschlusses ebenso wenig entscheidend wie das Datum, an dem die Rechnung erstellt oder bezahlt wird. Vielmehr ist unjuristisch gesprochen der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend; das ist in der Regel der Tag der Auslieferung.

Viele Grüsse
NiRa
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Mehrwertsteuer ab 2021 22 Dez 2020 09:35 #20

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MobyDick schrieb: Es steht unter der Rechnung:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma...Rechnungsdatum entspricht Lieferdatum.

Bezahlt ist, Rechnungsdatum 8.12


Dann ist ja alles in bester Ordnung und der Blutdruck von so manchem kann sich wieder auf Normalniveau einpendeln.
Gruß,
Michael
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