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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 12:31 #1

  • ManfredK
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Wer momentan mit dem Gedanken spielt ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug bei einem Händler zu kaufen oder umfangreicher in Zubehör zu investieren, sollte abwägen ob es nicht Sinn macht den Kaufvertrag erst ab 01.01.2022 abzuschließen.
Mit diesem Termin treten Änderungen im Kaufvertragsrecht in Kraft, die natürlich nur auf Verträge ab dem 01.01.2022 anzuwenden sind.

Eine erste Info hierzu z.b. www.iww.de/asr/autorecht/autokauf-kurzer...es-autokaufs-f138995 oder www.aschaffenburg.ihk.de/branchen/handel...r-den-handel-5261374
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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 13:10 #2

  • ThomasCC
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Danke für die Info!

Das bedeutet in Zukunft, dass der Händler, der für eine Sachmangel-Beseitigung einen Termin erst in drei Monaten o.ä. anbietet, läuft Gefahr, dass ich bei einer einfachen Reparatur wie Eindichten eins Fensters oder Austausch eine Wasserpumpe nach 14 Tagen meinen Kaufpreis zurückverlangen kann, wenn bis dahin der Mangel nicht beseitigt wurde.

Liebe Grüße Thomas 
Concorde Compact, Mj 2020, 178PS, Winterpaket, Dieselheizung

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 13:15 #3

  • ManfredK
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Nach Ablauf einer angemessenen Frist..... das können 14 Tage sein aber auch 8 Wochen... kommt ganz auf den konkreten Einzelfall an. Neu ist ja nur, dass ich den Rücktritt wegen erfolgloser Nachbesserung nicht mehr gesondert befristen muss, sondern ihn einfach nach Ablauf der angemessen Frist erklären kann. 

Dürfte für die meisten aber eher Theorie sein, da doch im Bereich der Kastenwagen eine gewisse Trägheit (mangels Alternativen und Verfügbarkeit) besteht
Ist aber eine echte Möglichkeit ein gebrauchtes Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsdauer günstig zu verkaufen (Nutzungsausfall bei WoMo je Jahr 1/25igstel des Neupreises)

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 14:43 #4

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Sehr nützlich dürfte auch die Verlängerung der Beweislastumkehr auf 12 Monate und die Regelungen für digitale Elemente sein.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 17:56 #5

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Versprecht euch nicht zu viel vom neuen Gesetz.
Es wird vermutlich darauf hinauslaufen wie bei Krankenhäusern und Ärzten, daß man vorher allerlei Papiere unterschreiben muß,
bevor eine Behandlung überhaupt erst beginnen kann.
Unterschreibt man nicht, steht man dumm da.

So wird auch der Autokauf künftig für geschickte Anwälte eine Spielwiese sein.
Wird nicht alles unterschrieben, bekommt man seinen Wunsch- Gebrauchten eben nicht.
Außerdem werden gewiss geschickte Formulierungen auftauchen, die alles in ein rosa Licht tauchen.
Bald sind wir so weit, daß man nur mit Anwalt einen Gebrauchten kaufen kann.
Einen alten Fettfleck kann man ganz einfach mit etwas Butter erneuern...

Pössl Summit 600 plus mit 230W Solar auf dem Dach mit Mppt 75/15, 2 Batterien ges. 190 Ah. Zusätzliches Flexmodul für Außeneinsatz oder hinter der Windschutzscheibe für die Starterbatterie. Alles steckbar.

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 18:39 #6

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Gut scheint aber zu sein, dass das mit der Sachmängelhaftung (veemute mal hier die Gewährleistung) nicht irgendwo versteckt werden darf, sondern ein eigenes Formular bekommt.
Gruß Harry
Summit 640 Prime, BJ 2023, 180 PS/ AT, schwarz metallic,
LED von Osram, Blinker & Leuchten von Litec, Brock RC25T Felgen in schwarz, 2x106Ah Lithium, 2x Schaudt 121525, Bluebattery D2, Dieselzusatzheizung Unterflur Calor CA4, Alpine iLX905DU8S/Multiview, Viovo A129Pro Dashcam, Clesana C1

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 21:05 #7

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Letztendlich wird der Händler das höhere Risiko, dass er eingeht kalkulieren müssen. Ergo werden die Fahrzeuge teurer.

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Neues Kaufrecht ab 2022 05 Okt 2021 23:42 #8

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Danke für die Info!

Aber mal ehrlich, die Gesetzeslage ist doch jetzt schon für den Kunden ganz gut. Das Problem ist doch eher,  dass die meisten von uns Kunden ihre Rechte nicht einfordern wollen. 

Auch mit dem "neuem Kaufrecht" bekommt man die Erfüllung der im BGB legitimieren Ansprüche bestimmt nicht hinterhergetragen.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Neues Kaufrecht ab 2022 06 Okt 2021 08:42 #9

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Letztendlich wird der Händler das höhere Risiko, dass er eingeht kalkulieren müssen. Ergo werden die Fahrzeuge teurer.

 

Das ist immer der Standardsatz der Verkäufer-Lobby und ist in der Theorie auch richtig. In der Praxis vermutlich aber nicht...
Es gab 2018 schon einige Erneuerungen im Kaufrecht die Pro-Verbraucher waren... ich habe seitdem keine massive Preissteigerung feststellen können.

Danke für die Info!

Aber mal ehrlich, die Gesetzeslage ist doch jetzt schon für den Kunden ganz gut. Das Problem ist doch eher,  dass die meisten von uns Kunden ihre Rechte nicht einfordern wollen. 

Auch mit dem "neuem Kaufrecht" bekommt man die Erfüllung der im BGB legitimieren Ansprüche bestimmt nicht hinterhergetragen.


Ich glaube das größere Problem sind Händler (wie in meinem Fall mit Microcharge) die geltendes Recht einfach "nicht anerkennen" und jegliche Gewährleistung verweigern. Dann muss man sich ein Anwalt nehmen... das verursacht natürlich erstmal Kosten für einen selbst. In meinem Fall kann ich mir das dank Rechtschutz etc leisten... aber andere sehen da einfach (leider) alt aus. Dagegen müsste man mal vorgehen.
Summit 600 Plus; 165PS Citroen; 175Wp Solar, Votronic Batterie-Computer, MaxxFan, AHK, "310Ah" LFP (Erfahrung: poesslforum.de/forum/elektrik/21875-selb...ah-272-ah-verfuegbar)
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Letzte Änderung: von Maui.

Neues Kaufrecht ab 2022 06 Okt 2021 09:42 #10

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Ich glaube das größere Problem sind Händler (wie in meinem Fall mit Microcharge) die geltendes Recht einfach "nicht anerkennen" und jegliche Gewährleistung verweigern. Dann muss man sich ein Anwalt nehmen... das verursacht natürlich erstmal Kosten für einen selbst. In meinem Fall kann ich mir das dank Rechtschutz etc leisten... aber andere sehen da einfach (leider) alt aus. Dagegen müsste man mal vorgehen.


Es müsste eigentlich so sein, daß eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft reicht, um das Recht durchzusetzen.
Wenn man alles über einen Anwalt machen muss, stellt das eine unnötige Hürde dar.
Wer da nicht rechtsschutzversichert ist, der scheut womöglich den Gang zum Anwalt.
Einen alten Fettfleck kann man ganz einfach mit etwas Butter erneuern...

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