Viele Kunden werden das überhaupt nicht mitbekommen ...
Letztlich wird es dem seriösen Verkäufer, der sich unahängig von Beweislast bisher schon 2 Jahre um Abwicklung seiner Gewährleistungsfälle gekümmert hat, nur in seltenen Fällen Probleme machen. Durch die Verlängerung auf ein Jahr kann man aber den schwarzen Schafen, die sich mit sowas aus der Verantwortung ziehen wollen, etwas mehr Druck machen. Die anderen Dinge wie "erwartungsgemäßer Zustand" oder so muß man sehen, was sich da letztendlich entwickelt. Dürfte aber vielleicht so sein, daß bei Gebrauchten z.B. ein Reifen an der Abfahrgrenze oder anstehende Inspektion ausdrücklich vereinbart werden muß, oder daß bei Wohnmobilen ohne Toilette nochmal ein Extrazettel zu unterschreiben ist.