Kommt drauf an. Meinst du normale Parkplätze, also ohne Zusatztafeln, dann ja sofern du drauf passt. Wenn das Parkplätze sind die halb am Gehweg markiert sind dann nein, da man dafür zu schwer ist.
Wenn das PKW Zeichen (Nr. 314) dabei ist, dann nein außer du gehörst zu den Leuten die Spaß an Prozessen haben und eine Rechtschutzversicherung haben. Das ist nach allem was man ließt zwar nicht "Höchstrichterlich" geklärt, aber die Ansicht von Behörden (und auch meine eigene) ist nein. Wohnmobile sind Klasse M, Fahrzeuge zur besonderen Verwendung. Normale PKW sind M1.