Nicht ganz, NFZ muss eine Ladefläche haben, eine unverbaute zugängliche nutzbare Ladefläche.
Die Ladefläche muss vom Fahrgastraum getrennt sein.
Mancher erinnert sich vielleicht noch an die vielen Polo und Golf von der Post.
Zwei Sitzplätze, Trenngitter dahinter, dann kam der Laderraum.
Die hatten allen Ernstes eine LKW-Zulassung.
Unser Nugget hatte die PKW-Zulassung.
Ich habe dafür etwas mehr Steuer und Versicherung abgedrückt, war dafür aber immer und überall auf PKW Parkplätze gestanden und habe das sogar mit dem Ordnungsamt so geklärt.
Nix WoMo, PKW, auch wenn Küche drinnen.
Basta
Hat funktioniert.
LG, Maddin
Wirklich zu schade, dass hier immer jeder Beitrag zerpflückt werden muss und jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird!
Naja, ausgewiesene PKW Parkplätze sind halt mal auch für ein WoMo tabu.
Dabei ist es egal, wie jeder einzelne das für sich bisher erfolgreich geregelt hat.
Fakt ist sogar, das WoMos streng genommen auf Autobahnraststätten nicht halten dürfen.
Es gibt eine Sektion für LKW und eine für PKW.
Aber mittlerweile findet man immer öfter BAB RP die auch das Schild WoMo hinzugefügt haben.
Streng rechtlich genommen darf ein WoMo nicht auf einem ausgewiesenen PKW Parkplatz stehen.
LG, Maddin