Hallo zusammen,
ich wollte euch bitten, vor eurem nächsten Italienurlaub eure Zulassungsbescheinigung Teil I zu prüfen. Für unseren Camper sehe ich hier ein kleines Problem, wenn wir in Italien in eine Verkehrskontrolle kommen.
Regulatorische Vorgaben:
Quelle:
www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorsch...eifenverbot-italien/
In Italien dürfen bestimmte Winter- und Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht verwendet werden. Welche Reifen zulässig sind, und was man beachten muss, erklären die ADAC Clubjuristinnen und -juristen.
• Verbot gilt auch für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
• Entscheidend ist der Geschwindigkeitsindex
• Bei Verstoß droht eine Mindestbuße von 431 Euro
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Wie Sie erfahren, ob Ihre Reifen das erfüllen, lesen Sie hier.
Quelle:
www.oeamtc.at/laenderinfo/italien/news/i...mmermonaten-18309463
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder).
Unser Camper:
Bei mir stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, in der Zulassungsbescheinigung Teil II und im CoC der Firma Heinrich nur folgende Angaben zu den Reifen: 215/70 R15C bzw. 215/70 R15C. Es fehlen also Angaben zum Geschwindigkeitsindex und zur Traglast.
In der „Übereinstimmungsbescheinigung vollständige Fahrzeuge“ von Citroen finde ich dann Angaben zu einem Geschwindigkeitsindex sowie zur Traglast: 215/70 R15C 109/107S, 225/70 R15C 112/110S und 225/70 R15C 112/110 R M+S. Dieses Dokument habe ich auf Reisen nie dabei.
Ich bin gespannt, wie die fehlenden Angaben zu Geschwindigkeits- und Traglastindex in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Falle einer Verkehrskontrolle eine Überprüfung mit den regulatorischen Anforderungen in Italien ermöglich sollen.
Vom Geschwindigkeitsindex habe ich R, also 180 km/h, bei einer angegeben Höchstgeschwindigkeit laut Papieren von 155 km/h habe. Soweit passt es ja.
Die Wahrscheinlichkeit einer Verkehrskontrolle sehe ich als eher gering an. Für den Fall des Falles habe ich ja meine Rechtsschutzversicherung.
Gruß
Andy