Hallo,
ich hoffe, bald meinen neuen Clever zulassen zu können. Bezüglich der Versicherung habe ich hier bereits einige gute Tipps bekommen.
Jetzt habe ich aber in einem anderen Forum etwas gelesen, was mich stutzig macht:
"Wohnmobile unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind als PKW einzustufen.
Wohnmobile mit 3,5 t oder höherem zulässigem Gesamtgewicht sind als LKW anzusehen
das bedeutet doch wohl, dass man sein 3,5 t Wohnmobil am besten auf 3,495 t ablasten läßt.
Sonst gibts nicht mal Kategorie 2 bei Euro 5 "
Wie ist den das zu verstehen? Mein Clever Tour 540 (33) also kein Heavy ist aber vom Werk (über den Händler so geordert) mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t bestellt. Was bedeutet das - hat der jetzt bis 3,5t oder genau 3,5 t im Brief stehen?
Ist das jetzt ein PKW oder ein LKW und welche Auswirkungen hat das tatsächlich für mich?
Grüße, Jörg