Nein, weder vom Händler keine Rückmeldung mehr noch von Pössl direkt!
Den Schaden zu beurteilen und die notwendigen Maßnahmen festzulegen ist hier wohl etwas für Profis. (zB ein Schimmel Experte, Baubiologe dgl) Generell ist mit Schimmel in der Wohnung = Wohnmobil nicht zu spaßen.
Wichtig für das weitere Vorgehen ist zu verinnerlichen dass nur der Verkäufer (=Händler) der Vertragspartner des Kunden ist. Der Verkäufer haftet per Gesetz für die Mängel an der verkauften Sache.
(Pössl ist nicht Geschäftspartner des Käufers)
Beim Verkäufer ist der Mangel (belegbar) zu melden und vom Verkäufer ist die Mängelbeseitigung zu fordern. Und wenn die komplette Beseitigung des Mangels nicht möglich sein sollte... ist per Gesetz auch nur der Verkäufer in Pflicht.
Wer sich juristisch gesehen nicht ganz trittsicher fühlt, der sollte lieber früher als später jemanden hinzuziehen der sich mit dem Kaufrecht auskennt.
Und nicht ablenken lassen von dem was Pössl sagt, tut oder nicht tut.
PS Die Schadensmeldung und die "zweimalige Erinnerung" beim Händler hast du im Idealfall schriftlich belegt. Die meisten Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung.