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Versicherungen: Wasserschaden nach Hagel irgendwo abgedeckt? 06 Nov 2024 09:29 #1

  • Sebastian650
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Hallo Zusammen,
Es ist wieder die Zeit in der manche wohl einige AGBs durchlesen. Mir ist dabei jetzt bei allen Verscherungen die ich verglichen habe aufgefallen, dass offenbar Wasserschäden infolge eines Glasbruchs durch Hagel nie abgedeckt sind? Mir scheint das eine der wahrscheinlichsten Situationen für größere Schäden zu sein..

Oder schaue ich in den AGB an der falschen Stelle, kann jemand Versicherungen nennen die das abdecken?

Und noch eine Kleinigkeit: Angenommen bei einer Fahrt kommt es zu einem Steinschlag in Windschutzscheibe und Skyroof. Beide müssen ersetzt werden. Sind das dann für Verscherungen zwei Fälle und damit 2x SB oder ein Schadensfall mit 1x SB?

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Versicherungen: Wasserschaden nach Hagel irgendwo abgedeckt? 06 Nov 2024 11:12 #2

  • Kitzblitz
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Nach meinem Verständnis (ich habe mich beruflich nur am Rande mit Kraftfahrtschäden beschäftigen dürfen, z.B. in Abgrenzung von Elektronik- und Maschinen-Kasko-Versicherungen) gelten in der Kraftfahrt-Kasko unmittelbar einwirkende Ereignisse als versichert - das Zauberwort in der Versicherersprache heißt "unmittelbar".

Der Hagel wirkt unmittelbar auf das Fahrzeug ein - der Wassereinbruch durch Regen/Hagel erfolgt jedoch mittelbar. Regen ist dem Grunde nach auch keine versicherte Gefahr. In der Kraftfahrtversicherung wird ein Regenereignis nicht nach Intensität der Niederschlagsmenge beurteilt - in anderen Versicherungssparten hingegen schon. - In der Bauleistungsversicherung beginnt die grundsätzliche Ersatzpflicht beim 10-jährigen Ereignis. Es gibt dabei keinen festen Wert der Regenspende - je nach Region kann die Regenintensität recht unterschiedlich sein.

Deine Frage zum Steinschlag lässt sich nicht so ohne weiteres eindeutig beantworten.

Bei normalem Steinschlag durch hochgeschleuderte Steinchen dürfte es sich um 2 Schadenereignisse handeln, denn nach Aufprall auf der Frontscheibe kann das Steinchen durch den Abprallwinkel von der Frontscheibe das Sunroof eigentlich nicht erreichen und falls doch, etwa bei langsamer Geschwindigkeit, hat es kaum noch eine nennenswerte Aufprallenergie, um Schäden zu bewirken. Deshalb wird ein Versicherer im ersten Schritt von 2 voneinander unabhängigen Schadenereignissen ausgehen. Die Beweislast liegt dabei erst einmal beim Versicherungsnehmer.

Ist das Steinchen hingegen größer (z.B. ein herabstürzender Felsen), kann es sein, dass der Aufprall Frontscheibe und Sunroof beschädigt - dann ist aber sicher auch der Dachrand eingedrückt.

Gruß aus'm Ländle
Uli
Seit 12/2022: Knaus BoxDrive 680 ME auf Basis MAN TGE 3.140 mit:
8-Gang-Wandlerautomatikgetriebe, Zusatzluftfederung an der Hinterachse, Hubbett und Raumbad, 200-AH-LiFePO4 und in das Bordnetz integrierte EcoFlow Delta 2.
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Letzte Änderung: von Kitzblitz.

Versicherungen: Wasserschaden nach Hagel irgendwo abgedeckt? 06 Nov 2024 12:54 #3

  • martinsternberg
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M.E. 1x Selbstbehalt pro Ereignis. Wenn die beiden Steine vom gleichen Baulaster in Sekundenabstand hochgeschleudert oder von der gleichen Jugendgruppe von der Brücke geworfen wurden, dann ist das ein Schaden. Kam ein Stein vom Laster und einer von den Jugendlichen, dann sind das zwei.

Klassiker ist der Motorradfahrer, der bei der Probefahrt das Motorrad einmal nach links und einmal nach rechts fallen lässt ---> 2x SB

Gruß
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