Nach meinem Verständnis (ich habe mich beruflich nur am Rande mit Kraftfahrtschäden beschäftigen dürfen, z.B. in Abgrenzung von Elektronik- und Maschinen-Kasko-Versicherungen) gelten in der Kraftfahrt-Kasko unmittelbar einwirkende Ereignisse als versichert - das Zauberwort in der Versicherersprache heißt "unmittelbar".
Der Hagel wirkt unmittelbar auf das Fahrzeug ein - der Wassereinbruch durch Regen/Hagel erfolgt jedoch mittelbar. Regen ist dem Grunde nach auch keine versicherte Gefahr. In der Kraftfahrtversicherung wird ein Regenereignis nicht nach Intensität der Niederschlagsmenge beurteilt - in anderen Versicherungssparten hingegen schon. - In der Bauleistungsversicherung beginnt die grundsätzliche Ersatzpflicht beim 10-jährigen Ereignis. Es gibt dabei keinen festen Wert der Regenspende - je nach Region kann die Regenintensität recht unterschiedlich sein.
Deine Frage zum Steinschlag lässt sich nicht so ohne weiteres eindeutig beantworten.
Bei normalem Steinschlag durch hochgeschleuderte Steinchen dürfte es sich um 2 Schadenereignisse handeln, denn nach Aufprall auf der Frontscheibe kann das Steinchen durch den Abprallwinkel von der Frontscheibe das Sunroof eigentlich nicht erreichen und falls doch, etwa bei langsamer Geschwindigkeit, hat es kaum noch eine nennenswerte Aufprallenergie, um Schäden zu bewirken. Deshalb wird ein Versicherer im ersten Schritt von 2 voneinander unabhängigen Schadenereignissen ausgehen. Die Beweislast liegt dabei erst einmal beim Versicherungsnehmer.
Ist das Steinchen hingegen größer (z.B. ein herabstürzender Felsen), kann es sein, dass der Aufprall Frontscheibe und Sunroof beschädigt - dann ist aber sicher auch der Dachrand eingedrückt.
Gruß aus'm Ländle
Uli
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