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Reklamation Neufahrzeug 11 Mär 2025 09:01 #11

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Moin,
hatte ja ein paar Mängel und fürs Radio falscher Adapter verbaut.
Die schon bei Übergabe aufgefallen sind, hat XXX im Protokoll vermerkt.
dann weitere und eben Radio aufgefallen, gemeldet mit bitte Nennung Ansprechpartner und tel. Dann einige mal tel und Termin war ausgemacht. Ja auch dort kann es sein das man mehrmals anrufen muss, da Mitarbeiter mit Kunden unterwegs ist. Aber hielt sich im Rahmen.


als noch was ausgefallen ist, wollte ich nicht 500km fahren und hab Mängel bei anderem Händler gemeldet, der meinte halt er reicht es bei pössl zur Freigabe ein. Das kann ich verstehen, da er ja nicht der Verkäufer ist. Aber auch das ging schnell bei Pössel.


so meine erfahrung

grüße
andreas 
Pössl Summit 640 Prime (MJ2023) FIAT 180PS, Maxi3,5t , Automatik, Artense Grau, AHK, 200W Solar, Truma Combi 6E, DuoControl CS, Klimaautomatik, Kenwood 8021 Dashcam DRV-N520,RFK, CS100Ah Lithium, etc. 😊 Heckauszug ( gewogen mit Inventar, 3/4Tank, Wasser , mit zwei Personen(160kg) ) VA1700 HA1500

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Reklamation Neufahrzeug 11 Mär 2025 09:14 #12

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Ich denke, man muss hier unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie:
1. Der Händler ist grundsätzlich verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung auf ein Produkt zu geben.
2. Garantieleistungen sind freiwillige Leistungen des Herstellers.
Nun ist es so, dass der Händler seine Leistungen gegenüber dem Kunden innerhalb der Garantiegewährung vom Hersteller ersetzt bekommt.
Leider kann er in so einem Fall in der Regel nicht den üblichen Stundenverrechnungssatz anziehen, da der Hersteller dem Händler deutlich niedrigere Stundenverrechnungssätze gibt.
D.h.:Der Händler hat in der Tat wenig Interesse, vor allem, wenn er einen hohen Werkstattvorlauf hat, Garantiearbeiten zu einem reduziertem Verrechnungssatz auszuführen.
Der Aspekt der Kundenbindung bleibt dann häufig auch auf der Strecke.

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Reklamation Neufahrzeug 11 Mär 2025 12:29 #13

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Danke fürs Beachten!
Steve
Pössl 2WinR in Arrancio-Orange, BJ 2017, Euro 6 mit 163 PS, ZLF, Thule Markise und Fahrradträger, Truma 6E, Thetford AES Kühli, Winterpaket, Kenwood DMX9720XDS, Caratec Soundsystem+Sub, Eton-Frontlautsprecher, 300W Solar, VCC1212-30, LiFePo mit 200Ah
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Reklamation Neufahrzeug 11 Mär 2025 14:13 #14

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Mal eben vorbeifahren, wenn der Händler etliche Hundert km entfernt ist, geht wohl kaum.
Oder wenn der Kasten das einzige Auto ist und man es braucht, geht das auch nicht.

Der Gang zum Rechtsanwalt erscheint mir da sinnvoller, aber nur, wenn es sich wirklich um schwere Mängel handelt.
Ein klapperndes Regal oder nicht ordentlich schließende Deckel von Staukästen zählen nicht dazu.
Man muss sich heutzutage vergegenwärtigen, dass ein Neufahrzeug oft noch gewisse Mängel aufweisen kann.
Sollte nicht sein, ist aber so.
Oft hilft Fatalismus gegen erhöhten Blutdruck.

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Pössl Summit 600 plus Euro 6, Solar 230 Wp, AHK, TV mit mobiler Antenne/ Tablet streaming und einige andere Kleinigkeiten.

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Reklamation Neufahrzeug 11 Mär 2025 20:39 #15

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Ja, ich denke auch, dass man mit kleineren (!) Mängeln entspannt umgehen sollte. Moderate Minderungen halte ich bei nicht-funktionalen Mängeln immer noch für den besten Weg. Drei Fuffziger oder vielleicht die LiFePO mit Einbau zum halben Preis und man redet nicht mehr über Schramme X und Kratzer Y. Man muss ja wegen einer kleinen Schramme nicht gleich das Mobiliar tauschen. Win-Win-Prinzip.

Man sollte aber schon vor dem Kauf versuchen herausfinden, ob die Chemie zwischen Verkäufer und Kunde auch nach dem Kauf noch stimmen könnte.

Was kann ein Händler machen, bei denen der Kunde auf diese Art einen Fehlkauf rückgängig machen will? Gibt/gab es sicher auch.
Grüße
Dieter
-
2Win, 140 PS, Automatik, heavy, MJ 26
Leergewicht 2,98 t - Verbrauch um die 10 Liter

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