Ja, es ist wohl ein bisschen ein Glücksspiel wann geliefert wird. Manche Händler ködern den Kunden mit ungesicherten Lieferversprechen oder erfundenen "Vorlauffahrzeugen".
Das Wörtchen "unverbindlich" beim Liefertermin ist aber kein Freischein für den Verkäufer!
Unverbindlich bedeutet dass der genannte Termin um sechs Wochen überschritten werden darf. Ab dann kann man den Händler in Verzug setzen und eine angemessene Frist (hier zB 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Verstreicht diese erfolglos sichert das BGB dem Kunden einige Optionen. Spätestens ab hier... RECHTSBERATUNG.
Ja, so kommt das Auto nicht unbedingt schneller... aber vielleicht wird die Kommunikation verbindlicher. Und als Kunde zeigt man dass man sich nicht unbegrenzt verschaukeln lässt.
Letztlich kann das auch auf einen Rücktritt vom Kauf hinauslaufen. In der momentanen Marktsituation kein Nachteil. Es gibt viele lagernde kurzfristig lieferbare Neuwagen, zum Teil mit deutlichen Rabatten!
Zum Thema... mit Musterschreiben!
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufe.../halbleiter-engpass/