... Zusätzlich gibt es bei meinem Fahrzeug noch weitere Punkte, die repariert werden müssen. Deshalb wäre mir eine vollständige und fachgerechte Behebung aller Mängel wichtig.
Ehrlich gesagt bin ich bei einem Neufahrzeug davon ausgegangen, dass Pössl hier eine schnelle und saubere Lösung bietet.
Wichtig ist zunächst einmal die genaue Bedeutung der Begriffe Garantie und Gewährleistung zu verstehen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers und deren beliebig gestaltbaren Bedingungen stehen (falls gegeben) in einer Garantieerklärung. Pössl gibt auf seine Fahrzeuge keine Garantie.
Die gesetzliche(!!!) Gewährleistungspflicht hat der Verkäufer (hier der Womo Händler der im Kaufvertrag steht und dem du dein Geld gegeben hast) zu leisten. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers.
Da aber bei Reparaturen im Rahmen der Gewährleistungspflicht (Nachbesserung um Mängel zu beseitigen) der Verkäufer auch die Transportkosten der mangelhaften Sache übernehmen muss (beim fahrbereiten Fahrzeug mindestens Kilometergeld) ergibt sich da oft ein Verhandlungspielraum! Evtl kommt es den Verkäufer nämlich billiger eine Reparatur / Nachbesserung am Ort des Käufers zu organisieren als hohe Fahrtkosten zu erstatten.
Aber zuerst muss man mal mit dem Gewährleistungspflichtigen reden und diesem die Forderungen der Mängelbeseitigung belegbar zustellen. Dann kann man evtl auf Augenhöhe Lösungen finden. Ansonsten Rechtsberatung....