Hallo PaGö/Unbekannter,
haben wir so gemacht.
Ehemalige Freisitzfläche umgestaltet.
Carport in Maximalgröße (da passt auch ein Camper eine Nummer größer als ein 6,4m Roadcruiser drunter),
variiert je nachdem wo auf dem Grundstück --> Grenzbebauung ja/nein ..............
War ohne Baugenehmigung möglich, nach Rückfrage auf dem Bauamt.
2. Grundstückszufahrt von der Srasse.
Stellfläche und Zufahrt voll gepflastert (regendurchlässig),
Wo? In BaWü.
In anderen Bundesländern ist da noch viel mehr zulässig.
Waren mal in Brandenburg zu Besuch................Wahnsinn, was man da darf.
Wie schon oben geschrieben, ist das von den örtlichen (Landes)Bauvorschriften abhängig.
Teilweise am Wohnort nochmal anders
ABER ..................im Fall der Fälle sticht Bundesbaurecht dasLandes-/Ortsbaurecht.
Ist zwar "lästig" die Streiterei dann, sofern man sich das antun will.
Den Tipp haben wir vom Architekt.
In dem Fall "ein Lob" auf die viel gescholtene Bürokratie
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