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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 12:56 #1

  • 472117cbcf079a0450965cd55112a078
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Hallo an alle,

eine Frage zum Thema Kauf eines gebrauchten Wohnmobils aus Vermietung. Wohnmobile, die in den Vermietung gehen (ich glaube unabhängig von gewerblich oder privat) unterliegen ja z.B. anderen HU-Frequenzen (jährlich statt alle 2(3) Jahre).

Wenn man nun so ein Wohnmobil kauft und es NICHT vermieten möchte: Wo kann/muss man das anzeigen, damit man dann nicht mehr jährlich zur HU muss? Und wird dann die Frist sofort geändert oder muss man den nächsten (jährlichen) Termin machen und bekommt dann eine Plakette für 2 Jahre?

Ist wahrscheinlich eine total blöde Frage, aber ich hab nichts richtiges dazu finden können.

Und nun - Feuer frei und danke für den Beschuss :woohoo:

Viele Grüße
Jutta
Jutta
Clever Celebration Modelljahr 2018

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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 13:03 #2

  • Marco34
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Hallo Jutta,
sobald das Fahrzeug auf Dich als Privatperson zugelassen ist wird die HU zukünftig alle 2 Jahre fällig.
Du brauchst weiter nichts zu unternehmen.
Wir haben auch ein Fahrzeug aus der Vermietung übernommen.

Nieselige Grüße von der Unterweser
Marco
Jetzt unterwegs im Pössl 2Win auf Citroen Jumper mit 130 PS aus 2015...
Goldschmitt Route-Comfort vorne & Luftfederung hinten
... Alkoven, Wowa, Kastenwagen, ? ...

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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 13:04 #3

  • Spasshuebbel
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Mir fiele auf Anhieb jemand ein der Ahnung hat und das wäre der TÜV in deiner Nähe. Ggf. noch die Zulassungsstelle.
Wenn die es nicht wissen, wer denn dann?

Liebe Grüße
Christine
Pössl2Win, Fiat 130 PS, All-in Paket, Thule Markise

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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 13:27 #4

  • Wuni123
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Mit dem TÜV verhält es sich wie Marco beschreibt.
Warum Feuer frei ?
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VG Wuni
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Hakuna Matata: Nimm das Leben nicht so schwer, Du kommst da eh nicht lebend raus.
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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 19:10 #5

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Hallo,
ist so wie schon geschrieben wurde. Vermieter ("Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge") müssen jährlich, aber sobald Du die auf Dich anmeldest, sind es dann wieder alle 2 Jahre. Für Dich stellt sich jetzt die Frage, wenn das Fahrzeug vor Übernahme / Abmeldung vom Vermieter frischen TÜV bekommen hat, muß es dann das nächste Mal nach 12 oder 24 Monaten zur HU? Das kann ich Dir nicht sagen, aber selbst wenn es 12 Monate wären, im Vergleich zum Kastenpreis ist das doch vernachlässigbar. Der weitere Intervall ist dann aber sicher 2 Jahre.
Jürgen
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 19:11 #6

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Meine Mietfahrzeuge bekommen bei der Neuzulassung 1 Jahr Tüv, nennt sich dann "Selbstfahrervermietfahrzeug".
Bei privater Nutzung gibt es dann bei nächsten Termin wieder 2 Jahre.

Gruß Stefan
Campster, Summit 640, Summit 600 Plus, Roadcamp R, Roadcar R540, Sunlight T60
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Kauf Wohnmobil aus Vermietung - was muss man tun? 24 Okt 2017 21:23 #7

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Hallo Jutta ,
haben uns vor 3 Wochen einen Vermiet-Rückläufer EZ April 2017 gekauft. Der Händler verkaufte ihn mir dann mit neuem TÜV , d.h. nächste HU Sept.2019.
Grüße Hans
Roadcar 540 seit Okt 2017
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