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Mängel am Neufahrzeug 23 Dez 2015 14:47 #1

  • Tommi1a
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  • Besucher
Hallo ! habe vor 4 Monaten einen Roadcruiser Revolution neu bekommen,nachdem der Händler den Erstbestellten
falsch bestellt hatte und ich einige Zeit auf den Richtigen warten musste.
Dan mit dem Fahrzeug nach Holland,Beifahrertür lies sich nicht öffnen,Boden vor der Küche knarzt wie auf einem
alten Schiff und das Fahrzeug lies sich auch nicht richtig abschließen,was zur Folge hatte,daß währen der Fahrt es
eine dauerhafte Warnmeldung (Piepton) und im Display eine entsprechende Anzeige gab.Genervt dann zu dem Händler
Schaum in den Boden,Zuziehilfe bis zum Anschlag, Tür steht sehr weit innen.Beifahrertür bei Citroen Händler repariert.
Vor der Reparatur festgestellt,daß alle Fenster von innen verdreckt,man kann nicht richtig durchsehen.Händler hat
alle Fenster neu bestellt.Bei der nächsten Tour stellte sich leider heraus,das sich nicht geändert hatte.Auf ein mal ging die
Beifahrertür nicht mehr auf,das Knarzen vor der Dusche war noch extremer und auch die Schiebetür meldete sich wieder
mittels Piepton;Beleuchtung im Eingangsbereich.Dann wieder Händler kontaktiert,Antwort
:wenn ich ein Info bekomme aus unsere Lager wegen Ihre neuen Scheiben
melde ich mich wegen ein Termin, ich werde zeit gleich auch ein Termin
bei Fiat versuchen weil das mit den Türen, (Seilzüge) ein Fiat Sache ist!
Ich melde mich sobald die Scheiben da sind.
Da kommt man sich doch bei einem Fahrzeug mit 3000 km ziemlich verarscht vor oder? ist das Normalität.
auf einige Mängel wird nicht reagiert und ein Termin bei Fiat obwohl ich einen Citroen fahre soll gemacht werden.
Gibt es da vernünftige Abhilfe oder muss man Rechtsmittel anwenden?
Gruß Tommi

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Mängel am Neufahrzeug 23 Dez 2015 20:19 #2

  • straßencamper
  • straßencampers Avatar
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  • Beiträge: 271
  • Dank erhalten: 343
Hi Tommi,
wenn zuviele Mängel, dann beim Händler reklamieren. Angemessene Frist setzen, um die Mängel zu beseitigen.
Wenn die Mängel nicht beseitigt werden können, dann besteht Anspruch auf Minderung bzw. Wandelung.
Der Verkäufer/Händler ist dafür verantwortlich. Nicht auf Spielchen einlassen, dass das eine Sache von Fiat oder Citroen sei. Die Ansprüche bestehen gegen den Händler, der eine einwandfreie Sache liefern muss. Natürlich muss dem Händler die Gelegenheit gegeben werden, angezeigte Mängel zu beheben.
Wenn es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommt, Anwalt nehmen.

Gruß
Pössl Roadcamp R, EZ: 2014, Ausbau für autarkes Stehen
Ladebooster 25A, 300 Wp PV flexibel
120 Ah Winston LFP, wahlweise an Solar oder Lade-Booster
1 x 90 Ah Winston LFP für 100 W Wechselrichter, nur an Solar
(Bin nur gelegentlich hier im Forum angemeldet, Antwort auf PN's evtl. sehr spät)
Folgende Benutzer bedankten sich: Tommi1a, camper-willi

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Mängel am Neufahrzeug 23 Dez 2015 22:06 #3

  • avetoyo
  • avetoyos Avatar
  • Besucher

Tommi1a schrieb: ........Schaum in den Boden........


Ob das eine fachgerechte Methode ist, knarzen zu beseitigen, dazu gibt es unterschiedliche Meinungen

forum.kastenwagenforum.de/threads/26136-...n!?highlight=knarzen

@Moderator: wenn der Link unerwünscht ist, einfach löschen. Danke.

Gruß Manfred

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Mängel am Neufahrzeug 25 Dez 2015 22:16 #4

  • juh
  • juhs Avatar
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  • Beiträge: 13708
  • Dank erhalten: 10960
Hallo Tommi1a,

Willkommen im Forum und schade, daß Du gleich solche Probleme hast. Die Regel ist das auf jeden Fall nicht.
Die Mängelbeseitigung solltest Du immer bei Deinem Händler direkt im Rahmen der Gewährleistung einfordern (und bei Fiat oder Citroen).
Wichtig ist auch eine ordentliche Dokumentation. Laß Dir alle Arbeiten bestätigen oder nehme einen Zeugen mit, mit dem Du hinterher ein kleines Protokoll anfertigst.
Für alles, was nicht zufriedenstellend gemacht ist, eine Liste anfertigen und mit realisischer Frist Beseitigung einfordern.
So würde ich erstemal den Druck erhöhen. Den Anwalt kannst Du dann immer noch einschalten, wenn sich nichts tut.
Jürgen
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
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