Hallo Ferdinad,
danke schön!
Hotel Pössl schrieb: @Uwe: Ich denke, dass Du mit Deinen Gedanken aus den letzten Beitrag genau wie Jürgen richtig liegst. Dennoch ist´s doch ganz interessant in meinen Augen, dieses Thema zu diskutieren
...!
Vor allem es ist ja nicht nur interessant, sondern ich habe ja konkrete Vorteile gewonnen:
Hotel Pössl schrieb: ... könnt die Stützlast voll ausnutzen und müsst nicht umpacken!
Ich glaube sogar eine noch weitere Erkenntnis aus der Formulierung im COC gelesen zu haben:
Unter Punkt 52 steht:
16.1: +100 b.Anhängerbetrieb
Und Ziffer 16.1 ist die Technisch zulässige Gesamtmasse.
Das heißt, ich würde daraus lesen, dass im Anhängerbetrieb die Technisch zulässige Gesamtmasse demnach bei 3,6 t liegt, egal wie schwer der Anhänger auf das Zugfahrzeug stützt. Also wenn man einen leichten Anhänger dran hätte (der vielleicht nur mit 25kg stützt), dürfte man dennoch das Fahrzeug bis zu einem Gesamtgewicht von 3575 kg beladen, um dann mit der Stützlast von 25 kg zusammen die 3,6t einzuhalten.
Dies würde die Frage nach einem 'Null-Achs-Anhänger (mit Tempo 100 Zulassung!)', der quasi nur aus einem Kupplungsmaul, eigenen Rücklichtern und
eigenem Kennzeichen, (sowie dem wichtigen Tempo 100 Aufkleber) besteht und wenig wiegt (sollte sich mit 10 kg fertigen lassen). Ist dieser dann auf die AHK aufgesetzt, erzeugt er einen virtuellen Anhänger-Betrieb. Dadurch unterwirft man sich zwar der Geschwindigkeitsbeschränkung für Anhänger (Tempo 100 auf der Autobahn usw), aber bekommt 90 kg mehr netto Zuladung. Der Unterschied in den Einschränkungen zu einer klassischen Auflastung > 3,5t ist gering, es gelten für Fahrzeuge über 3,5 t ähnliche Regeln wie für Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger und Tempo 100 Zulassung. Nur dass man den 'Null-Achs-Anhänger jederzeit abhängen kann, und dann zwar nur noch 3,5t laden kann, aber ohne Einschränkungen fahren kann. Eine klassische Auflastung kann nicht nach belieben deaktiviert werden.