Also nach meinem Kenntnisstand ist eine Gasinnensteckdose nicht erlaubt (kann aber auf die Schnelle dazu keine Verordnung finden). Es gibt natürlich sicherlich immer Händler oder Kastenwagenfahrer, die das trotzdem haben und die auch bei der Gasprüfung durchgekommen sind. Aber egal wie, Du muss Dir immer im Klaren sein, dass die Gasinnensteckdose im Gasbuch eingetragen werden muss. Solltest Du jetzt noch keins haben, da Fahrzeug neu, dann musst Du eine neue Gasprüfung machen, in der die Gassteckdose eingetragen wird. Sie ist später auch abnahmerelevant. Das solltest Du mit Deinem Gasprüfer vorher besprechen. Mein Händler hat sich geweigert, mir so eine Steckdose innen im Küchenblock einzubauen, da er es nicht abgenommen bekommen würde. Aber wie gesagt, da gibt es geteilte Meinungen.
Auch wenn Du schreibst, dass die Gassteckdose ja nur bei geöffneter Tür betrieben wird, heißt das ja nicht, dass sie nicht auch bei geschlossener Tür funktionieren würde (Grund für die Nichtzulassung). Also so ein Schlauch, wie er für den Grill benötigt wird, rein in die Steckdose und das andere Ende nicht an den Grill sondern erst einmal im Kasten offen liegen lassen und schon strömt das Gas nach Belieben aus, denn auf der Grillseite gibt es keine Sperre. Insofern verstehe ich durchaus die Argumente, dass es im Innenraum nur fest angeschlossene Gasinstallationen geben darf. Und jeder Gasherd hat eine Erkennung, ob der Brenner brennt oder nur Gas ausströmt. Die hat so eine Gassteckdose halt nicht.
Insofern ist die einzig korrekte Lösung, die Gasaußensteckdose dort anzubringen, wo sie hingehört! Außen! Alles andere ist leider nur Mist. Wir selbst haben eine etwas andere - aber noch legale Lösung. Die ist natürlich bei uns einfacher, da der Gaskasten nach hinten aufgeht. Aber, wenn Du immer an die Gaskastentür kommst, wäre es evtl. auch noch eine Alternative. Schau mal hier:
poesslforum.de/forum/mein-poessl/3758-ro...tueck?start=30#52987
VG Martin