Hallo,
was den verbindlichen Preis angeht. Hier gelten zuerst einmal die AGB des Händlers. Wie er dies handhabt ist somit seine individuelle Festlegung. Er ist hier aber ja selbst gebunden. Wie sehen zum Beispiel die Konditionen aus, unter der er das Fahrzeug vom Hersteller bezieht? Wenn er hier gegebenenfalls Preisänderungen akzeptieren muss, wird er diese Option gegenüber seinem Kunden nicht aufgeben. Alles andere wäre kaufmännischer Selbstmord. Auch eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird er gegebenenfalls weitergeben müssen. Bei einer Preisgarantie wäre dies ja auch nicht möglich.
Bei einer so langen Lieferzeit wie aktuell bei bestimmten Wohnmobilen üblich kann es passieren, dass man eine zwischenzeitliche Preiserhöhung akzeptieren muss. Darüber muss man sich bei Vertragsabschluss klar sein.
Gruß
Frank
Gruß
Frank
Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022