Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die angehängten Bilder vom Fahrzeugschein.
Ich war schon völlig frustriert, weil mir mein Pössel Händler heute folgende Info gab.
In Absprache mit dem TÜV Süd und dem Landesministerium in BaWü hat er die Info bekommen, dass sich die 6,5 to Gesamt Zuggewicht wie folgt aufteilen.
Auslastung auf 4,2 to —> eingetragenes maximales Anhängegewicht (gebremst) 2,3 to (6,5-4,2)
Auflastung auf 4 to —> 2,5 to Anhänger
Auflastung auf 3,8 to —> 2,7 to Anhänger
Es wurde gesagt, das dann in Ziffer „O1“ immer die Differenz zw 6,5 to - Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges steht.
Dein Fahrzeugschein „beweist“ hier das Gegenteil.
Ich darf in Summe nicht über 6,5 to kommen, aber wenn mein Pössel „leer“ ist und unter 3,5 to, dann darf ich auch 3 to anhängen obwohl er aufgelastet ist und theoretisch 4,2 to im Zugfahrzeug haben darf ?!