Danke für den Hinweis Christian,
war jetzt selbst noch mal neugierig. Ich dem Gutachten zur ABE meiner Autec Felgen steht sinngemäß:
Sofern die verwendete Reifengrösse im Gutachten aufgeführt ist, ist keine Änderung der Fzg-Papiere nötig.
Aber das scheint jeder Prüf-Ing anders zu sehen. Bei wurde eine Änderung der Fzg-Papiere gefordert.
Denke auch mit dem frei zitiertem Hinweis hätte ich keine Diskussion darüber geführt, zumal es amS im Ausland Vorteile haben wird, wenn die Änderungen offiziell in den Zulassungsbescheinigungen stehen, statt in Zusatzpapieren.