paulipössl schrieb:
..... Nicht die Pössl- FIN in den Unterlagen suchen, sondern die "Ur"- FIN aus der CoC nehmen. Auch bei TÜV die CoC dabei haben...
Kleine Anmerkung von meiner Einer:
Nicht die FIN, sondern die Nr der EU-Typgenehmigung (e*.....) für das Fzg nehmen. Die steht in der CoC des Fzg-Herstellers oder auch auf dem Typenschild im Motorraum.
Anbauteile werden in Gutachten/ABE für Fzg-Typen freigegeben, nicht für ein individuelles Fzg.
Bei mir, hab vor 6 Jahren nur das Pössl-CoC bekommen, hat ein Foto von diesem Schild den TÜV - Ing letztlich überzeugt.