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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 14:27 #11

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ATU erzählt aber nicht die ganze Wahrheit........Märchen halt.....
Gruß,
Michael

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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 14:35 #12

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die wäre ?
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 14:44 #13

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2 Beispiele:

* Wartungsstau durch fehlende Softwareupdates, dadurch keine "herstellerbezogene Wartung".
* Im Schadenfall muss der Halter/Besitzer nachweisen das diese Wartung "gemäß Herstellervorgaben" durchgeführt wurde und in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Schaden steht.
Gruß,
Michael
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 15:31 #14

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HolgiP schrieb: Moin!
ich habe in diesem Zusammenhang mal eine leichte OT-Frage: Ich lese jetzt zum zweiten Mal, dass Forumskollegen mit ihrem Fiat zu Iveco gehen. Mit einem Citroën kann ich das aber nicht, oder?
sorry und danke für die Antworten.
Lg
Holly


Hallo,
wenn Du aus der Gewährleistung/Garantiezeit bist und deine Citroenwerkstatt nicht um die Ecke ist, spricht meines Erachtens nichts dagegen den Jumper auch bei Fiat/Iveco in die Werkstatt zu bringen. Vorausgesetzt es handelt sich um die SEVEL - Gleichteile - beim Motor und Software macht es natürlich keinen Sinn. Ein Beispiel für Gleichteile wäre das Domlager oder die Bremsen.

Liebe Grüsse
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 15:36 #15

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Interessante Punkte

* Wartungsstau durch fehlende Softwareupdates, dadurch keine "herstellerbezogene Wartung".

- kann sich die freie Werkstatt hier nicht des OEM Tools - z.B. gibt es für VW eine Version von ODIS dafür (Hat PSA/FCA das auch?) - bedienen ?
- alternativ müsste man für verpflichtende Updates dann zum OEM Servicepartner, die freie Werkstatt kann trotzdem den Serviceplan abarbeiten ?

* Im Schadenfall muss der Halter/Besitzer nachweisen das diese Wartung "gemäß Herstellervorgaben" durchgeführt wurde und in keinen kausalen Zusammenhang mit dem Schaden steht.

- bei Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei Übergabe bestand, danach muss das eh der Kunde
- bei Garantie müsste der Hersteller den Garantieantrag mit der Begründung "keine Wartung "gemäß Herstellervorgaben" ablehnen, damit behauptet er, dass ein KfZ Meisterbetrieb nicht in der Lage war nach seine Vorgaben zu arbeiten - das ist m.E. nicht so einfach. Zumal er gem, GVO erstmal generell verpflichtet ist Garantieleistungen auch ohne Gruppenzwang (Inspektion bei Vertragswerkstatt) zu erbringen

Siehe auch BGH Urteil: gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/garantie...att-freie-werkstatt/

Ich sehe eher das "verwerfliche" an der ATU Anzeige, dass ATU den Vertragshändlern und/oder Herstellern unterstellt, dass sie Kunden suggerieren, sie dürfen nur in Vertragswerkstätten während der Garantiezeit Wartungsarbeiten erledigen lassen..obwohl seit 2010 ein Gesetz das anders regelt
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Letzte Änderung: von Flex636.

Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 16:44 #16

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Flex636 schrieb: Interessante Punkte

* Wartungsstau durch fehlende Softwareupdates, dadurch keine "herstellerbezogene Wartung".

- kann sich die freie Werkstatt hier nicht des OEM Tools - z.B. gibt es für VW eine Version von ODIS dafür (Hat PSA/FCA das auch?) - bedienen ?
- alternativ müsste man für verpflichtende Updates dann zum OEM Servicepartner, die freie Werkstatt kann trotzdem den Serviceplan abarbeiten ?

* Im Schadenfall muss der Halter/Besitzer nachweisen das diese Wartung "gemäß Herstellervorgaben" durchgeführt wurde und in keinen kausalen Zusammenhang mit dem Schaden steht.

- bei Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei Übergabe bestand, danach muss das eh der Kunde
- bei Garantie müsste der Hersteller den Garantieantrag mit der Begründung "keine Wartung "gemäß Herstellervorgaben" ablehnen, damit behauptet er, dass ein KfZ Meisterbetrieb nicht in der Lage war nach seine Vorgaben zu arbeiten - das ist m.E. nicht so einfach. Zumal er gem, GVO erstmal generell verpflichtet ist Garantieleistungen auch ohne Gruppenzwang (Inspektion bei Vertragswerkstatt) zu erbringen

Siehe auch BGH Urteil: gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/garantie...att-freie-werkstatt/

Ich sehe eher das "verwerfliche" an der ATU Anzeige, dass ATU den Vertragshändlern und/oder Herstellern unterstellt, dass sie Kunden suggerieren, sie dürfen nur in Vertragswerkstätten während der Garantiezeit Wartungsarbeiten erledigen lassen..obwohl seit 2010 ein Gesetz das anders regelt


Grundsätzlich kann jede freie Werkstatt eine herstellerbezogene Wartung durchführen sofern diese vollständig erbracht wird. Kann die Werkstatt auch Software, bei Problem. Kann sie s nicht muss sich der künde drum kümmern, wenn er es weiß.

Gehen wir von einem Garantiefall aus kann der Hersteller die Leistung verweigern sofern der Schaden in kausalem Zusammenhang mit einer Wartung steht. Dann ist der Halter in der Pflicht zu belegen das alles ok ist. Dazu gibt es ein Urteil vom BGH, da ging es um die Inhaltskontrolle von Garantiezusagen die dem Kunden das Wahlrecht ausschloss was eine Benachteiligung ist. In diesem Urteil wurde aber auch das Verhältnis von Kausalität und Wartung geklärt.

Dein verlinkter Artikel ist ähnlich gelagert, da ging es auch um ein Garantieversprechen (Gebrauchtwagen) eines Händlers dessen Bedingungen für den Kunden eine große Benachteiligung haben in der Werkstattwahl.

Fakt ist, das es in der Regel wenig Sinn macht mit modernen Fahrzeugen im Garantie- und auch im Kulanzzeitraum Fremdzugehen da es nur unnötige Nachteile mit sich bringt.

Ich habe nichts gegen freie Werkstätten oder ATU. Man muss sich aber auch im klaren sein das ein Markenhändler zig tausende von Euro im Jahr in Spezialwerkzeuge und Schulungen seiner Mitarbeiter investiert, das können die freien nicht leisten.

BTW: in 2021 verlängert sich die Beweislastumkehr auf mindestens 12 Monate!
Gruß,
Michael
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 16:57 #17

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Gute Informationen. Danke!

Ich halte es auch für sinnvoll in den den ersten 2 Jahren min. zur Vertragswerkstatt zu fahren. Mein Citroen Service Partner hat auch gute Arbeit geleistet, war preiswert (1/4 der Kosten bei Audi) und ich geh da auch gern wieder hin - auch gerne länger, da ich ja auf 7 Jahre Garantie fahre.

Wenn Du das BGH Urteil noch irgendwo findest ist das gerne genommen.

Viele Grüße,
Mat
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 17:17 #18

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Einmal VIII ZR206/12, der ist ähnlich deinem Link

Hier noch zur Kausalität VIIIZR 251/06

Ganz lustig wird es wenn es um entgeltlich, unentgeltlich, umsonst, kostenlos usw. geht......

Fazit: je höher der Schaden an einem wartungsrelevanten Aggregat umso genauer prüft der Hersteller.
Wegen eines Fensterhebers macht keiner einen Aufriss.....
Gruß,
Michael
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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 17:56 #19

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Mal ab von der rechtlichen Thematik müßte man mit Citroen bei Peugeot besser als bei Fiat/Iveco beraten sein da beide PSA
Könnte sogar im Hinblick auf die Garantie funktionieren
Konkurrenzprodukt
Clever Tour 540 4x4 Dangel, 130PS light - gone

Wenn man nix zu sagen hat einfach Mal die Schnauze halten!
Die Straße von Gibraltar ist selbst mit Allrad nicht befahrbar!

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Garantiebedingungen Citroen und Erfahrungen in den ersten zwei Jahren 14 Aug 2020 18:03 #20

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ich glaube ich habe Deinen Punkt noch nicht verstanden, in beiden Fällen wurde doch für den Käufer entschieden ?

Bin jetzt mal drübergeflogen, die Urteile zeigen ja erstmal nur, dass Garantieklauseln mit Vertragswerkstattbindung unwirksam sind.
In VIII ZR 251/06 gehts m.E. auch darum, dass er seine Leistungpflicht aus diesem Grunde (keine Vertragswerkstatt) nicht verweigern kann, ohne sich mit der Kausalität selbst zu beschäftigen...

Ich kanns aber nochmal jmd. zum Lesen geben...

Interessanterweise gibt wohl keine Urteile Hersteller vs. Käufer, vllt. sind die Hersteller etwas weiser in der Garantieabwicklung wollen nicht vor dem BGH verlieren ;)
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