Nach meiner Meinung ein Anfängerfehler, zu glauben mit einer privat und beliebig verfassten Garantie hätte ein Kunde mehr Rechte als bei der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Kann sein, ist in der Praxis aber eher nicht so.
Wie siehts denn aus, wenn beim Reparaturversuch gepfuscht wird? Bei Folgeschäden? Verlängerung der Fristen durch Werkstattaufenthalte? Dem Recht zur Wandlung bei mehrfacher erfolgloser Nachbesserung? Usw usw...
Informiert euch besser selbst, bevor ihr solche Universalempfehlungen gebt bzw solchen Empfehlungen blind vertraut.
PS zum ursprünglichen Thema:
Der alte Wagen sollte deutlich billiger sein als ein aktueller. Mit vorheriger (Tages) Zulassung natürlich noch billiger.
Und wenn ein Händler ein nicht für den Straßenverkehr zulassungsfähiges FAHRZEUG verkauft, dann ist das wohl ein Mangel und ein Durchmarsch für jeden Anwalt.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...