Zum Hauptinhalt springen

Das Forum für alle Pössl, Globecar, Clever,
Roadcar und Campster/Vanster Freunde.

Foto: kiwi05

Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Stichwort
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 16:43 #1

  • manoku
  • manokus Avatar Autor
  • Offline
  • Expert Boarder
  • Beiträge: 475
  • Dank erhalten: 270
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage in die wissende Runde… 

Kürzlich war ich mit unserem Revo zur HU (Dekra) und wurde vom Prüfer etwas überrascht. 

Bei Neuanschaffung vor nunmehr etwas mehr als 5 Jahren habe ich auf ORC 18 Zöller umrüsten lassen und dieser Radsatz wurde ohne Probleme mit den Original Maxi-Verbreiterungen abgenommen und so konnte ich den Radsatz auch problemfrei in die Papiere eintragen lassen. 

Bei der zuvor gemachten HU (gleiche Prüfstelle), wurde die Abnahme ohne irgendwelche Kommentare gemacht und ein neuer Stempel vergeben. 

Nun jedoch, fing der Prüfer bzgl. des Radsatzes in Verbindung mit den Original Maxi-Verbreiterungen an zu meckern, da nach seiner Auffassung insbesondere die vorderen Räder nicht gänzlich abgedeckt seien… - die Lauffläche zwar schon, aber eben nicht das ganze Rad/Reifen. 

Auf meinen Hinweis, dass bei der vorherigen HU dbzgl. keine Anmerkungen gemacht wurden und, dass diese Rad-/Reifen-Kombi mit den vorhandenen Kotflügelverbreiterungen technisch abgenommen wurde, meinte er, dass es unterschiedlichen Prüfmöglichkeiten gibt. Er nannte dann, dass es ein Vorgehen nach deutschen Recht gäbe und ein Vorgehen nach EU-Recht. Deutsches Recht besagt, dass die Reifenlauffläche abgedeckt sein muss - was eben mit den Maxi-Verbreiterungen gegeben ist - und das EU-Recht besagt, dass der gesamte Reifen abgedeckt sein muss. Da der Ducato eben ein EU-Fahrzeug sei, gälte eben hierbei das EU-Recht… 

Mein Unverständnis mit meiner entsprechender Intervention bei dieser Aussage dürfte sicher selbstredend sein. 

Nun… - er hat mir zwar am Ende den Stempel nicht verwehrt, gab mir aber zu bedenken, dass es beim nächsten Mal vielleicht doch zu Problemen führen könnte. 

Dies nun der Sachverhalt… - nun meine Frage…

Wie seht Ihr diese Situation und auch mit der Perspektive auf nächste HU‘s, wo es denn dann wieder zu einer ähnlich gelagerten Diskussion führen könnte. 

Ich bin der Auffassung, dass ein staatlich geprüfter Sachverständige (TÜV) das Fahrzeug ohne Auflagen abgenommen und für OK befunden hat und diese Abnahme wurde sodann anstandslos vom StVA in die Fz-Papiere eingetragen. 

Ich sehe es nämlich auch nicht ein, nun nochmals ca. 650€ incl. Montage zzgl. der Amts-Gebühren für weitere Kotflügelverbreiterungen in die Hand zu nehmen, wenn doch alles bereits abgenommen und eingetragen ist. 

Gibt es hierbei nicht auch ein - ich nenne es mal - Bestandschutz oder kann jeder Prüfer bei einer HU beliebig fungieren und eine Stempelvergabe verwehren? 

Vielleicht bringt das hiesige Schwarmwissen etwas Licht ins Dunkel.

Danke im Voraus.
Gruß
Manfred
=> MJ 180, 9 Gang-Autom., 4,8to Aufl., M11 Federn+8“ LuFe, 18“ ORC Typ33, SHR Hubstützen, 320WP Solar, Victron W-Richter u. Solar-/Batt.-comp., 200A Lithium, WCS Ladebooster, Truma D6E, Dachspoiler, WCS Lüfterheki hi., Sitzkonsole 4cm tiefer, Racegitter, AHK, Radträger e-Futuro.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von manoku.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 16:50 #2

  • Mahnfred
  • Mahnfreds Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 1642
  • Dank erhalten: 543
Wenn das EU-Recht in deutsches Recht überführt wurde gilt dieses und deutsches Recht ist hinfällig. Das sollte der Prüfer sagen können, aber die sind oft nur in Halbwissen beschlagen.
Pössl Roadcruiser XL 2023 Citroen L4H3

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 17:15 #3

  • ManfredK
  • ManfredKs Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 2040
  • Dank erhalten: 3040
Wenn Prüfer A eine Abnahme getätigt hat, kann Prüfer B jederzeit überprüfen ob die eingetragenen Änderungen rechtlich i.O. waren oder ob es bei der früheren Abnahme eine falsche Auslegung der damaligen Vorschriften erfolgt ist. Einen "Bestandsschutz gibt es dabei nicht, Es müssen aber immer die Vorschriften am Tag der Änderungsabnahme verwendet werden.
Im Wiederholungsfall würde ich den Prüfer (oder dessen Vorgesetzten) einfach ganz nett bitten, die dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen/Richtlinien usw. zu benennen und nicht mit Allgemeinplätzen wie EU-Recht und DE-Recht zu arbeiten.
Die für dein Fahrzeug gültigen Vorschriften findest du hier: eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summa...le-wheel-guards.html - Musst sich aber ein bisschen durch die Dokumente klicken.

Den Unterschied zwischen Radabdeckung DE und EG findest du www.keba-verlag.de/tuning-wiki-radabdeckung-eg-zulassung/  - Unterschied Lauffläche und Radbreite - der PRüfen kann bei einer Einzelabnahme wählen ob DE oder EG Vorschriften angewendet werden.

Gibt auch ein Video.. 
Folgende Benutzer bedankten sich: manoku

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von ManfredK.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 17:58 #4

  • Big-Red
  • Big-Reds Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 12301
  • Dank erhalten: 10573
Bitte die richtige Rubrik auswählen, bevor ein Thema eröffnet wird. Vielen Dank!


Auch ich habe ein Maxi auf 18 Zoll, wenn bei einer Hu bemängelt wird, dass das Rad nicht ganz abgedeckt wäre, mache ich eine Verbreiterung an das Fahrzeug.
Gruß Klaus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 19:55 #5

  • ManfredK
  • ManfredKs Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 2040
  • Dank erhalten: 3040
@manoku - es lohnt vielleicht auch noch mal ein Blick in die schon vorhandenen Gutachten der Felgen/Reifenänderung ob es hier eine spezielle Aussage zur Radabdeckung und den dazu notwendigen Vorgaben gibt z.B. Radabdeckung gem §36a STVZO, dann wüsstest du welche Grundlagen verwendet wurden (Breite der Lauffläche)
Folgende Benutzer bedankten sich: manoku

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 20:10 #6

  • CoolCamp
  • CoolCamps Avatar
  • Offline
  • Platinum Boarder
  • Beiträge: 1124
  • Dank erhalten: 838
Ich kann mein Wissen nur über Motorräder teilen, sollte aber für andere Fahrzeuge auch gültig sein.
Früher wurden diese nach deutschen Vorschriften genehmigt, das sind die älteren Fahrzeuge mit den Spritzlappen fast bis zum Boden. Mit EU-Zulassung muss das Rad nunmehr nicht mehr so weit runtergezogen werden.
M.E. nach sollten alle Fahrzeuge mit CoC dem EU Recht unterliegen. Ich würde aber auch mal einen genauen Blick ins Gutachten der Felgen werfen, da muss ganz sicher was dazu stehen.
RoadCamp R, Citroen 140 PS, Thunder-Grey, Dieselheizung Truma 4D, Monoceiver, Kennwood, RFK AHK, Markise Thule

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 11 Aug 2025 22:24 #7

  • Poessl_888
  • Poessl_888s Avatar
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Beiträge: 22
  • Dank erhalten: 17
Moin, 

solche Diskussionen hatte ich vor Jahren über den Anschlußstutzen der LPG Anlage an meinem PKW. Nach zig Jahren wurde die Plakete verweigert und ich sollte den Anschluss verlegen. Ich sage nur neuer Tag, neuer Prüfer...
Dieses Jahr wollte mir der Prüfer den TÜV an meinem Moped verweigern, da die Reifengröße vor 15 Jahren wohl nicht richtig in die Zulassung übertragen wurde. War übrigens die gleiche Person,  die die Abnahme vor 2 Jahren auch gemacht hatte.
Es wird immer schlimmer mit den Jungs, aus Angst bei internen Kontrollen aufzufallen, wird einfach beanstandet und Geld verdient.
Also, nicht unterkriegen lassen und munter bleiben... :-)
Folgende Benutzer bedankten sich: Leo26

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Poessl_888. Grund: Schreibfehler

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 26 Sep 2025 14:11 #8

  • steffen337
  • steffen337s Avatar
  • Offline
  • Junior Boarder
  • Beiträge: 25
  • Dank erhalten: 14
Hallo Manoku,

Ich erlebe es gerade in ähnlicher Form. Ich habe auf einem Pössl Summit 640 Maxi Chassis seit 2022 CW3 Borbet Felgen mit  CONTINENTAL, VanContact Camper,  255/55 R18 CP 120R.
Damals hatte ich eine Änderungsabnahme von der GTÜ machen lassen. Es waren keine Kotflügelverbreiterungen notwendig.

Nun habe ich mit Zusatzluftfederung eine Auflastung auf 4,25t vorgenommen. Und nun bei der DEKRA zur Abnahme der Zusatzluftfederung und zur Auflastung passierte es!

Prüfer hat Abnahme mit den 18Zoll verweigert, weil keine Kotflügelverbreiterungen montiert sind. Ich habe mich in das ganze Zeugs nun mal wieder eingelesen nund frage euch mal nach eurer Meinung, anbei eine schöne Auswahl von Bildern, wie das Ganze aussieht.
Toleranzen gibt es ja eigentlich nicht in solchem Maße, dass es auf einem Ducato mit MAXI nachgerüstet werden muss und auf anderen mit MAXI nicht, oder ? Wenn ich mir das so bei mir ansehe, frage ich mich echt wo da irgendwas übersteht. Andersherum gesagt, die originalen Kotflügelverbreiterungen sind ganz schön "breit".  Mir kommt das Ganze gerade irgendwie ehger vor wie ein Kräftemessen zw. GTÜ und DEKRA.
Steffen

Dieser Beitrag enthält Bilddateien.
Bitte anmelden (oder registrieren) um sie zu sehen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 26 Sep 2025 14:30 #9

  • Neoprimato
  • Neoprimatos Avatar
  • Offline
  • Expert Boarder
  • Beiträge: 258
  • Dank erhalten: 162
@steffen337

Find ich grenzwertig.Aber geht wohl gerade so.

Liebe Grüße, Wilfried 
ROLLERTEAM Livingstone Duo Advance Maax
Baujahr 6-22/140 PS/120 Watt Solar/6,4 mtr,/Reserverad/Motorschutz Mitte/Heavy Beplankung/Anhängerkupplung/Goldschmitt Schraubenfedern hinten/Scharnierösen f.Fahrradträger./Atera Strada DL3/BULLTRON Polar 185 AH/TRUMA Duo Controll/Thule Omnistor 6300

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Kotflügelverbreiterung an Maxi Kotflügelverbreiterung… 26 Sep 2025 15:27 #10

  • manoku
  • manokus Avatar Autor
  • Offline
  • Expert Boarder
  • Beiträge: 475
  • Dank erhalten: 270
Es ist echt nicht mehr nachvollziehbar, was sich diese Herrschaften slles so ausdenken... - heute so, morgen so... 

Ich habe nun bei unserer TÜV-Stelle in der Stadt nachgefragt und dort erhielt ich die Antwort, dass alles OK sei... - wenn so abgenommen wurde, dann sei es auch bei der HU i.O.. Wäre ja schließlich so auch schriftlich hinterlegt.

Deswegen habe ich das Thema der nachträglich noch zu montierenden Kotflügelverbreitungen erstmal auf die Seite gelegt. 

Überdies waren wir in den letzten 6 Wochen auf Reise und ich habe sehr viele 18 Zoll bereifte Kästen mit Originalverbreiterungen gesehen - auch auf der BAB - und kein einziges Auto hatte noch zusätzliche Verbreiterung angebaut. 

Meiner Einer wird dann erstmal schauen und das Thema weiter beobachten und bei der nächsten HU sehen, was der Prüfer sagen wird. 
Gruß
Manfred
=> MJ 180, 9 Gang-Autom., 4,8to Aufl., M11 Federn+8“ LuFe, 18“ ORC Typ33, SHR Hubstützen, 320WP Solar, Victron W-Richter u. Solar-/Batt.-comp., 200A Lithium, WCS Ladebooster, Truma D6E, Dachspoiler, WCS Lüfterheki hi., Sitzkonsole 4cm tiefer, Racegitter, AHK, Radträger e-Futuro.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Partnerseiten:

Pössl kaufen bei Europas größten Kastenwagen­händlern!

Hier gibt es Deinen Pössl, Globecar, Clever, Roadcar, Campster oder Vanster einfach, schnell und günstig!