Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage in die wissende Runde…
Kürzlich war ich mit unserem Revo zur HU (Dekra) und wurde vom Prüfer etwas überrascht.
Bei Neuanschaffung vor nunmehr etwas mehr als 5 Jahren habe ich auf ORC 18 Zöller umrüsten lassen und dieser Radsatz wurde ohne Probleme mit den Original Maxi-Verbreiterungen abgenommen und so konnte ich den Radsatz auch problemfrei in die Papiere eintragen lassen.
Bei der zuvor gemachten HU (gleiche Prüfstelle), wurde die Abnahme ohne irgendwelche Kommentare gemacht und ein neuer Stempel vergeben.
Nun jedoch, fing der Prüfer bzgl. des Radsatzes in Verbindung mit den Original Maxi-Verbreiterungen an zu meckern, da nach seiner Auffassung insbesondere die vorderen Räder nicht gänzlich abgedeckt seien… - die Lauffläche zwar schon, aber eben nicht das ganze Rad/Reifen.
Auf meinen Hinweis, dass bei der vorherigen HU dbzgl. keine Anmerkungen gemacht wurden und, dass diese Rad-/Reifen-Kombi mit den vorhandenen Kotflügelverbreiterungen technisch abgenommen wurde, meinte er, dass es unterschiedlichen Prüfmöglichkeiten gibt. Er nannte dann, dass es ein Vorgehen nach deutschen Recht gäbe und ein Vorgehen nach EU-Recht. Deutsches Recht besagt, dass die Reifenlauffläche abgedeckt sein muss - was eben mit den Maxi-Verbreiterungen gegeben ist - und das EU-Recht besagt, dass der gesamte Reifen abgedeckt sein muss. Da der Ducato eben ein EU-Fahrzeug sei, gälte eben hierbei das EU-Recht…
Mein Unverständnis mit meiner entsprechender Intervention bei dieser Aussage dürfte sicher selbstredend sein.
Nun… - er hat mir zwar am Ende den Stempel nicht verwehrt, gab mir aber zu bedenken, dass es beim nächsten Mal vielleicht doch zu Problemen führen könnte.
Dies nun der Sachverhalt… - nun meine Frage…
Wie seht Ihr diese Situation und auch mit der Perspektive auf nächste HU‘s, wo es denn dann wieder zu einer ähnlich gelagerten Diskussion führen könnte.
Ich bin der Auffassung, dass ein staatlich geprüfter Sachverständige (TÜV) das Fahrzeug ohne Auflagen abgenommen und für OK befunden hat und diese Abnahme wurde sodann anstandslos vom StVA in die Fz-Papiere eingetragen.
Ich sehe es nämlich auch nicht ein, nun nochmals ca. 650€ incl. Montage zzgl. der Amts-Gebühren für weitere Kotflügelverbreiterungen in die Hand zu nehmen, wenn doch alles bereits abgenommen und eingetragen ist.
Gibt es hierbei nicht auch ein - ich nenne es mal - Bestandschutz oder kann jeder Prüfer bei einer HU beliebig fungieren und eine Stempelvergabe verwehren?
Vielleicht bringt das hiesige Schwarmwissen etwas Licht ins Dunkel.
Danke im Voraus.
Gruß
Manfred
=> MJ 180, 9 Gang-Autom., 4,8to Aufl., M11 Federn+8“ LuFe, 18“ ORC Typ33, SHR Hubstützen, 320WP Solar, Victron W-Richter u. Solar-/Batt.-comp., 200A Lithium, WCS Ladebooster, Truma D6E, Dachspoiler, WCS Lüfterheki hi., Sitzkonsole 4cm tiefer, Racegitter, AHK, Radträger e-Futuro.