steve0564 schrieb: Kapier ich nicht!
Die Verwendung von Winterreifen oder Ketten wird auf allen Rädern der Antriebsachse vorgeschrieben.
Winterreifen sind durch die Aufschrift „M + S“, „M & S“ oder „M - S“ gekennzeichnet.
Mangels eindeutiger Klärung seitens des Transportministeriums wir davon abgeraten, am Fahrzeug einen Typ von Sommerreifen zu montieren, der in der Zulassungsbescheinigung durch die Bezeichnung M+S eindeutig als Winterreifen angeführt ist.
Irgendwie widersprüchlich, oder?
Im ersten Moment vielleicht. Wo "M+S" (oder vergleichbare Schreibweise) draufsteht, ist ein Winterreifen. Man rät davon ab, Sommerreifen zu montieren, die Bezeichnungen haben, die mit Winterreifen verwechselbar sind. Wie das konkret aussehen sollte, entzieht sich meiner Kenntnis. Außer vielleicht durch den Geschwindigkeitsindex. Weil WR sehr of niedrigere haben als SR. Wäre aber für SR nicht zulässig. Bei WR darf man welche montieren (sofern im Schein oder CoC aufgeführt), die eine Vmax. haben, die unter dem des Fahrzeugs liegt. Daher die Aufkleberpflicht im Auto. Bei SR geht das nicht.