Ich denke zwar, dass die Themen Garantie und Gewährleistung schon zigmal durchgenudelt wurden, aber auch in diesem Fall gilt: Wer auch immer, kann garantieren was er will, ausschlaggebend in Deutschland und damit der EU ist die Gewährleistung und zwar die des Verkäufers. Dabei spielen die Fristen der Beweislast eine ganz wesentliche Rolle.
Alles andere drum herum, wer was mit wem klärt und wer wo registriert ist, dient ausschließlich dazu, dass andere Händler einen eventuellen Schaden während der Gewährleistungsfrist abrechnen können. Im Grunde ist das Kulanz. Andere nennen das Garantie. Beides ist im Grunde nicht bindend. Denn folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste vor einer Instandsetzung der gewährleistungsgebende Händler, Begründung siehe oben, kontaktiert werden.
Alles wird gut!
Michael