Keine Ahnung, ob das Thema hier schon abgeschlossen ist, aber ich werfe noch meinen Senf dazu

Das Nutzen eines Campsters als Firmenwagen ist grundsätzlich nicht verboten. Meine Steuerberaterin meinte, wenn man den Wagen beispielsweise nicht als Zweitwagen nutzt (und camspter läßt sich auch wunderbar als Allzweck-Fahrzeug verwenden) sollte es gehen. Sie hat sich einige Urteile dieses Jahr angesehen, und meistens klappte das. Empfehlenswert wäre das Führen eines Fahrtenheftes. Wenn man also nachweisen kann, dass der Wagen auch geschäftlich genutzt wird. geht das.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit: Man kann das Fahrzeug als "Büromobil" eintragen lassen. Ein Bekannter von mir hat das mit seinem California so gemacht. Das hier habe ich mal im Web gefunden:
1. Kriterienkatalog für die kraftfahrzeugsteuerliche Anerkennung von Büromobilen, Konferenzmobilen und bauartähnlichen Fahrzeugen
Ein Kraftfahrzeug ist ein Büromobil bzw. Konferenzmobil, wenn es eindeutig Bürozwecken dienen kann.
Mindestausstattung des Büroteils lt. TÜV zur verkehrsrechtlichen Anerkennung:
• Bürotisch, auch Klapptisch
• Gegenüberliegende Sitze
• Schrankraum zur Unterbringung von Akten und Büromaterial
• Unterbringungs- und Aufstellmöglichkeiten für Büromaschinen
Sämtliche Einrichtungen müssen fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.
Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen (mehr als 50 v.H. der Fläche des Fahrzeugs, gemessen ab Hinterkante Fahrersitz/Beifahrersitz) und den Eindruck eines für Bürozwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen.
Befinden sich im Büroteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt Folgendes:
• Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
Als Fluchtwege gelten Türen, Fenster und Luken mit
• einer Öffnungsfläche von mindestens 0,65 m²,
• einer Mindestbreite von 0,5 m und
• einer Mindesthöhe von 1m.
• Vom Büroteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
Nun - wenn jemand den Wagen auf keinen Fall als Wohnmobil anmelden möchte muss man den Umbau auch nicht selber vornehmen:
Der Crosscamp (Toyota-Version) gilt als PKW. Das liegt daran, dass die Küche nicht fest verschraubt wird - wie aktuell im Camspster.
Beim Opel-Zafira Crosscamp hingegen wird die Küche auch fest verschraubt. Im Katalog findet man auch kein Foto mehr mit der Outdoor-Küche.