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Frist beim beheben von Sachmängeln 12 Apr 2021 07:56 #11

  • Lasse
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Ich habe inzwischen gelernt das die Firma Dümo mein Ansprechpartner,Verantwortlich ist u werde sie auch in die Verantwortung nehmen. Anwalt wird informiert sobald sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage, die ich ihnen als Frist gesetzt habe, keinen adäquaten Lösungsvorschlag u Termin zur Behebung der Sachmängel geben. Eine zweite Frist muss man ihnen wohl dann noch einmal geben...als erstes werde ich aber den Sachbearbeiter von Dümo mal anrufen...vielleicht lässt sich nach meiner Frist Setzung was telefonisch klären. Danke erstmal für alle Informationen!
Vanster 120 HDI auf Spacetourer Basis im Januar 2020 bestellt.
Geliefert Februar 21.

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Frist beim beheben von Sachmängeln 12 Apr 2021 08:24 #12

  • 324d4e3d4a71d0eda4c62fc655c1ec4a
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Erst mal das Gespräch suchen, ist bestimmt nicht verkehrt.
Wenn du mit dem Sachbearbeiter nicht weiter kommst, gibt es noch die Geschäftsführung, die dann hausintern Dinge regeln kann.
Andernfalls bleibt dir bei verschiedenen Sachen die Inanspruchnahme der Herstellergarantie. Die ist aber oft mit Einschränkungen gegenüber der Gewährleistung verbunden.
mit freundlichen Grüßen
twz

Wenn Dir jemand sagt:
Das geht nicht!
Denke daran,
es sind Seine Grenzen, nicht Deine!

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Frist beim beheben von Sachmängeln 13 Apr 2021 12:20 #13

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Lasse schrieb: ... habe bei der Übergabe meines Vanster am 20.02.21 einige Sachen bemängelt u ins Übergabe Protokoll aufnehmen lassen. Konkret ging es um das Dach was schief steht u eine Abdeckung die nicht mitgeliefert wurde, sowie um eine abgerissene Kordel am Dachbalg. Bis heute höre ich von meinem Händler Dümo, dass Pössl den Gewährleistungs Anspruch noch nicht bearbeitet hat u sie dadurch keine Arbeiten am Wagen erledigen dürfen...

Lasse schrieb: Ich habe inzwischen gelernt das die Firma Dümo mein Ansprechpartner, Verantwortlich ist u werde sie auch in die Verantwortung nehmen. Anwalt wird informiert sobald sie mir innerhalb der nächsten 14 Tage, die ich ihnen als Frist gesetzt habe, keinen adäquaten Lösungsvorschlag u Termin zur Behebung der Sachmängel geben ...


Richtig, was dein Händler mit seinen Lieferanten munkelt muss dich nicht interessieren. Du hast (nur) einen Vertrag mit dem Verkäufer und dieser ist dir damit ab Übergabe eine mangelfreie Sache schuldig.

Und noch ein Hinweis in Sachen Kaufrecht, Gewährleistung usw: man setzt eine Frist zur Nachbesserung (Behebung des Mangels) und nicht um einen Termin oder ein Gespräch zu bekommen.

14 Tage zur Nachbesserung wären jetzt sicher ausreichend, da dein Händler ja schon seit deiner Mängelanzeige bei der Fahrzeugübergabe Zeit hatte die Nachbesserung zu organisieren. Also bereits seit acht Wochen.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...
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Letzte Änderung: von HPeter.

Frist beim beheben von Sachmängeln 13 Apr 2021 12:28 #14

  • juh
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Hallo,
ich rate zwar auch immer erst zum Gespräch - Verkäufer, Verkaufsleiter, Filialleiter, Geschäftsführer ...
aber ich selbst kenne die Situation, daß man einfach ignoriert oder hingehalten wird. Besonders auffällig, weil bis zum Vertragsabschluß alles funktioniert hat, Rückrufe kamen taggleich, Mails wurden sofort beantwortet, etc. - und bei Problemen ist niemand zuständig und trotz intensiver Bemühungen war auch kein Vorgesetzter zu sprechen oder hat zurückgerufen.
Also wenn mans im Guten probiert und es sich einfach nichts tut, muß man da halt auch seine Rechte kennen, das vermitteln und zur Not durchsetzen. Wenn Du dem Verkäufer sagst, daß Du noch ein paar Wochen Zeit zum Bezahlen brauchst, interessiert ihn das auch nicht.
Bei mir wars dann so, daß ein Fax mit Auflistung aller Probleme und entsprechendem Hinweis, das jetzt dem Anwalt zu übergeben, dann die ersehnte schnelle Lösung gebracht hat.
Also, wenn Du noch nicht mit der "Entscheidungsebene" gesprochen hast, versuch das zuerst mal, wenn man Dich nicht durchstellen möchte, erwähne einfach mal, daß es Dir wichtig wäre, das ohne Anwalt zu klären. Meistens gibts dann auch einen tragbaren Kompromiss (ich hätte vor Gericht vielleicht - oder sogar wahrscheinlich - auch mehr rausbekommen).
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog
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