Der Händler war zumindest insoweit beteiligt, dass er das Kaufdatum an z.B. Citroen... gemeldet hat... was nicht selten auch erst verspätet bzw. auf Nachfrage erfolgt. Somit kann die C.Vertrags-Werkstatt überprüfen, ob und wann die Garantiezeit startete.
Falls eine Leistung nicht problemlos ausgeführt wird, kann es rechtlich schwierig werden. Dann hat man nämlich keine rechtsgültigen Unterlagen bezüglich Sachmängelhaftung und Fristeinhaltung. Wenn die C.Vertrags-Werkstatt plötzlich eine Rechnung an den Käufer stellt... weil z.B. der Händler das Kaufdatum = Garantiebeginn immer noch nicht meldete/inzwischen in Insolvenz ging oder "vom Erdboden verschluckt" wurde. Dann wird erstmal beim Auftraggeber (wäre somit der Käufer) abkassiert. Dann kannst Du schauen wo Du das Geld wieder herbekommst... Du hattest ja Deinen Vertragspartner nicht über den Mangel (rechtzeitig) in Kenntnis gesetzt. Bei mir gab es z.B. erstmal das mehrfach bekannte Ping-Pong-Zuständigkeitsspiel, da keiner wusste, wer zuständig sei. Also vom Händler zu Citroen + zurück... dann beim Händler effektive Klärung eingefordert... also doch mit Terminvereinbarung zur Citroen-Werkstatt (die es sich zuvor nicht vorstellen konnte zuständig zu sein). Dann lief alles top, aber meine verplemperte Zeit + Sprit und das latente Gefühl einer kleinen Verarsche blieben. Wußte damals nicht, dass diese Kosten zu erstatten sind... auf verbale Nachfrage wurde das freundlich mit einem "tut uns leid" quittiert.
Man lernt, dank des Austauschs hier, dazu.
Campstera
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