Hallo RobbyTina!
Erstmal: Willkommen hier im Forum!
Blöde Sache. Habe hier noch nie von sowas gelesen. Hört sich so an, als wäre die Scheibe unter Spannung gestanden, evtl. nicht ganz korrekt verbaut...oder...
ein bereits bestehender Defekt -
* produktionsbedingt
* evtl. durch den Einbau
* durch einen Schlag mit einem z.B. spitzen Gegenstand...von außen oder innen
und schon wird klar, dass der Händler blockt.
Bei einem Neuwagen (? hört sich so an) habt ihr den Vorteil, dass der Händler erstmal den Beweis führen muss, dass ein Mangel nicht bereits bestand. Nach einem Jahr müsstet Ihr das beweisen. Also geht´s nicht um eine vertraglich zugesagte Garantie, sondern um die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung.
Somit würde ich den Mangel auf jeden Fall schriftl. via Einschreiben mit Rückschein dem Händler nochmals melden, und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Da sollte dann aber auch erstmal kein anderer `ran. Im Zweifel rechtliche Auskunft einholen > seid Ihr bei einem AC (Autoclub)? Fahrten und Aufwand dokumentieren, Schadensdokumentation wär von Vorteil.
Wie´s mit der eigenen Versicherung in dem Fall aussieht? Ist ja kein typischer Steinschlag - oder wäre der aufgrund der Parksituation auch möglich gewesen?
Doch auch einige??? Und die sieht ein Händler erstmal auch.
Die Behauptung, dass es sowas nicht gibt ist auch schnell "aus der Hüfte geschossen". Spannungsrisse können plötzlich "explodieren" - kleine Belastung, Dehnungshitze...
Vielleicht kommt er allein durch das Anschreiben in die Gänge. Ein Händler reißt sich natürlich nicht um Arbeitsaufwand im Rahmen eines Mangels (oder Garantie) - viel Aufwand, zu wenig Ertrag > verständlich.
Viel Erfolg!
Campstera
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