Übrigens...Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kfz-Zubehör wurde
nicht vollständig abgeschafft, aber das System der Genehmigungen wird ab dem 20. Juni 2025 grundlegend geändert. Im Kern wird das bisherige "Teilegutachten" durch die sogenannte
Teiletypgenehmigung (TTG) ersetzt.
Wichtige Fakten zur Änderung ab Juni 2025:
- Bestehende ABEs bleiben gültig: Bereits ausgestellte ABEs und Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit.
- Keine neuen Teilegutachten: Ab dem 19./20. Juni 2025 dürfen Prüforganisationen (wie TÜV/DEKRA) keine neuen Teilegutachten mehr ausstellen.
- Einführung der Teiletypgenehmigung (TTG): Diese neue Genehmigung wird direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt und löst das Teilegutachten ab.
- Vorteil der TTG: Produkte mit TTG benötigen in der Regel keine zusätzliche Anbauabnahme (TÜV-Vorführung) mehr, ähnlich wie bei einer ABE.
- Übergangsfrist: Für alte Teilegutachten gilt eine Übergangsfrist bis voraussichtlich Juni 2028.
- Grund für die Änderung: Aufgrund von gefälschten oder fehlerhaften Gutachten in der Vergangenheit soll durch die TTG eine stärkere Kontrolle durch das KBA sichergestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die ABE als solche bleibt erhalten, aber der Prozess der Zulassung von Zubehörteilen wird strenger und zentralisiert durch das KBA.