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Motorproblem 30 Jul 2026 20:18 #1

  • gg95sb
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Hallo 
Seit dem 19. Mai steht mein Vanster beim Händler. Auto ging auf der Autobahn einfach aus. Radio und Telefon ging noch. Der Citroen Händler hat es bis heute nicht geschafft meinen Wagen zum Laufen zu bringen. Injektoren und Steuergerät wurden schon getauscht.
Hat jemand so etwas schon erlebt? 

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Motorproblem 30 Jul 2026 20:47 #2

  • TNT
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es gibt so viele Möglichkeiten:
von Wegfahrsperre bis CAN-Bus-Störung.
Und 100 andere. Lass uns gerne wissen was es war.
Viel Glück.

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Letzte Änderung: von TNT.

Motorproblem 30 Jul 2026 21:29 #3

  • HPeter
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Hallo 
Seit dem 19. Mai steht mein Vanster beim Händler. Auto ging auf der Autobahn einfach aus.
...
Das sind ja schon mehr als zwei Monate Fahrzeugausfall und anscheinend noch kein Ende in Sicht.

Falls das Auto noch in der 24 Monatigen Gewährleistung ist, würde ich eine Rückabwicklung in Betracht ziehen. Für Gewährleistungsansprüche musst du allerdings nicht bei Citroen sondern beim Gewährleistungspflichtigen reklamieren ... Das ist derjenige der dir die mangelhafte Sache verkauft hat.
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Letzte Änderung: von HPeter.

Motorproblem 31 Jul 2026 17:25 #4

  • mancas
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Mein Vanster BJ 2024 ist auf der Autobahn einfach stehen geblieben. Es gab keine Fehleranzeige. Ursache war: Die Dieselhochdruckpumpe hatte gefressen und Späne verteilt. Das komplette Einspritzsystem wurde von den Düsen bis zum Tank getauscht.

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Motorproblem 31 Jul 2026 19:45 #5

  • gg95sb
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Muss die Werkstatt so einen Schaden erkennen.? Angeblich wurden Injektoren und Steuergerät getauscht

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Motorproblem 31 Jul 2026 23:23 #6

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Wie alt ist denn der Citroen und wieviele Kilometer hat er schon drauf? 
Nach mehreren guten Pössl D-Line kam ein unerfreulicher H-Line Summit. Infolge unplanmäßig auf einen schlanken TI gewechselt: Etrusco V 5900 DB. "Van-Klasse". 5,95m lang, Heckgarage für zwei MTB und lückenlose Dämmung! Eigentlich nur als Zwischenlösung, aber Funktion und Vorteile überzeugen ...

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Motorproblem 01 Aug 2026 01:39 #7

  • gg95sb
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04.25 Erstzulassung. 18 000km
 

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Motorproblem 01 Aug 2026 08:00 #8

  • kiwi05
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Klingt wie Enteignung durch Untätigkeit/Unfähigkeit.
Gruß Peter,
Clever Celebration Modelljahr 2018, Citroen Jumper 2.0L, 163PS, Euro6B
Mein Kasten:
poesslforum.de/forum/mein-poessl/10779-u...mper?start=40#299350

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Motorproblem 01 Aug 2026 11:52 #9

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Hallo gg95sb!

Dein rechtl. relevanter Ansprechpartner ist immer Dein Händler = Vertragspartner - s.ob. @HPeter.
Der Händler ist der Profi, Du der Laie > meist weniger rechtl. versiert und zu zögerlich.
Du hast das gesetzliche Recht der Gewährleistung > Händler etc. verweisen lieber auf die vertragliche Garantie... "Ist ja die Basis , also ab zum Hersteller der Basis" z.T. ein bekanntes Ping-Pong-Spiel bei welchem der Käufer dann hin und her springt. Der Händler muss sich kümmern, die Reparatur beauftragen, dazu wirst Du ihm schon mitteilen und verdeutlichen müssen, dass ein Mangel vorliegt, wenn nicht schon rechtl. relevant geschehen. Du hast ein mangelhaftes WoMo erhalten und das musst Du so nicht akzeptieren oder managen - zumindest nicht während der Gewährleistungszeit. Nachbesserung + Rückabwicklung, Wandlung, Ersatzfahrzeug... es gibt einforderbare Optionen. Da die Käufer ja häufig, nach Beauftragung durch den Händler (Kopie einfordern), zur von ihm (Händler) beauftragten Fachwerkstatt fahren, können sie zumindest den Aufwand dafür + alle weiteren notwendigen Kosten i.V.m. der Behebung des bereits gemeldeten Mangels einfordern. 
Bei Ping-Pong wird auch mal auf Zeit gespielt, wenn die Gewährleistung 'rum ist, ist der Profi das Problem dauerhaft los (Profi <=> Laie). Als Käufer hast Du zur Einforderung Deiner Rechte auch Käuferpflichten > z.B. Mangel (nachweislich) melden, Frist zur Behebung setzen, Rückabwicklung einfordern, Mangel nicht verschleppen oder verschlimmbessern bzw. Behebung durch andere nicht vom Händler beauftragte Werkstätte mit nicht ausreichender Qualifikation etc... Da wird schnell mal behauptet, dass ein Fehler oder Kosten erst durch diese, vom Käufer beauftragte, Werkstatt entstanden sind > z.T. schwer zu widerlegen. Profis halten sich durch Verschleppungstaktiken manchmal Kosten und Arbeit vom Leibe.
§439 BGB "Nacherfüllung" mal durchlesen + weitere, die sich mit dem Kaufvertrag + der Gewährleistung beschäftigen.
Du hättest das WoMo zum Händler stellen können und ihm 'ne Frist setzen können, denn eigentlich ist die Behebung mit allem was damit verbunden ist > seine Vertragspflicht, sein Job.
Bei der Werkstatt gilt, sofern der Händler nicht involviert ist, "wer bestellt, der zahlt auch" = ein neuer Vertrag zw. Dir und der von Dir beauftragten Werkstatt.
Wenn der Händler Dich (nachweislich) zu der Werkstatt geschickt hat, dann gibt es noch Möglichkeiten (Fristen, Verzug) oder eben eine schnelle Rückabwicklung einfordern > bei Deinem Händler.
Bist Du bei einem AC mit Rechtsberatung - kann auch hilfreich sein. Viel Erfolg!

Campstera 

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Campster stahlgrau 2020,
ehem. CB 750 Fahrerin + Schrauberlehrling, ehem. T3 vom Schrott gerettet und reanimiert

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Letzte Änderung: von Campstera.

Motorproblem 01 Aug 2026 12:03 #10

  • Vanagon
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Mit so einem Problem - das letztlich nur durch ein paar hingeworfene Brocken "beschrieben" ist - geht man m.E. besser nicht ins Internet um gesagt zu bekommen, man solle das BGB lesen, sondern zum Anwalt.
Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung wieder, ohne Anspruch auf sachliche Richtigkeit. Mit Deinem Namen spreche ich Dich gerne an - wenn ich ihn kenne :-)
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