Hallo gg95sb!
Dein rechtl. relevanter Ansprechpartner ist immer Dein Händler = Vertragspartner - s.ob. @HPeter.
Der Händler ist der Profi, Du der Laie > meist weniger rechtl. versiert und zu zögerlich.
Du hast das gesetzliche Recht der Gewährleistung > Händler etc. verweisen lieber auf die vertragliche Garantie... "Ist ja die Basis , also ab zum Hersteller der Basis" z.T. ein bekanntes Ping-Pong-Spiel bei welchem der Käufer dann hin und her springt. Der Händler muss sich kümmern, die Reparatur beauftragen, dazu wirst Du ihm schon mitteilen und verdeutlichen müssen, dass ein Mangel vorliegt, wenn nicht schon rechtl. relevant geschehen. Du hast ein mangelhaftes WoMo erhalten und das musst Du so nicht akzeptieren oder managen - zumindest nicht während der Gewährleistungszeit. Nachbesserung + Rückabwicklung, Wandlung, Ersatzfahrzeug... es gibt einforderbare Optionen. Da die Käufer ja häufig, nach Beauftragung durch den Händler (Kopie einfordern), zur von ihm (Händler) beauftragten Fachwerkstatt fahren, können sie zumindest den Aufwand dafür + alle weiteren notwendigen Kosten i.V.m. der Behebung des bereits gemeldeten Mangels einfordern.
Bei Ping-Pong wird auch mal auf Zeit gespielt, wenn die Gewährleistung 'rum ist, ist der Profi das Problem dauerhaft los (Profi <=> Laie). Als Käufer hast Du zur Einforderung Deiner Rechte auch Käuferpflichten > z.B. Mangel (nachweislich) melden, Frist zur Behebung setzen, Rückabwicklung einfordern, Mangel nicht verschleppen oder verschlimmbessern bzw. Behebung durch andere nicht vom Händler beauftragte Werkstätte mit nicht ausreichender Qualifikation etc... Da wird schnell mal behauptet, dass ein Fehler oder Kosten erst durch diese, vom Käufer beauftragte, Werkstatt entstanden sind > z.T. schwer zu widerlegen. Profis halten sich durch Verschleppungstaktiken manchmal Kosten und Arbeit vom Leibe.
§439 BGB "Nacherfüllung" mal durchlesen + weitere, die sich mit dem Kaufvertrag + der Gewährleistung beschäftigen.
Du hättest das WoMo zum Händler stellen können und ihm 'ne Frist setzen können, denn eigentlich ist die Behebung mit allem was damit verbunden ist > seine Vertragspflicht, sein Job.
Bei der Werkstatt gilt, sofern der Händler nicht involviert ist, "wer bestellt, der zahlt auch" = ein neuer Vertrag zw. Dir und der von Dir beauftragten Werkstatt.
Wenn der Händler Dich (nachweislich) zu der Werkstatt geschickt hat, dann gibt es noch Möglichkeiten (Fristen, Verzug) oder eben eine schnelle Rückabwicklung einfordern > bei Deinem Händler.
Bist Du bei einem AC mit Rechtsberatung - kann auch hilfreich sein. Viel Erfolg!
Campstera
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