Dachzelte sind Ladung und müssen wie unsere Fahrräder, Ski, Dachboxen etc. natürlich nicht speziell für das Fahrzeug genehmigt werden.
Ladung ist in
§22 StVO
geregelt.
Liest man dort nach, gibt es keine Erwähnung von Dachlast, Last der Träger und Abstand der Träger...man ist 'lediglich' dafür verantwortlich, "dass sie [die Ladung/ssicherung/seinrichtungen] selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können." - wofür die Beachtung der vorgenannten Parameter natürlich Sinn macht
Viele Grüße,
Mat