.ein geschlossener Vertrag gilt (beidseitige Annahme) und benötigt keine weitere Bestätigung.
Das kommt auf den Vertrag an.
Der in der Branche übliche Vertrag sieht sehr wohl eine schriftliche und fristgerechte Bestätigung vor:
"
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."
Siehe
www.vdik.de/wp-content/uploads/2019/10/v...ingungen_12_2016.pdf
Vorteil für den Käufer:
Sollte die schriftliche Auftragsbestätigung zu spät oder überhaupt nicht vom Verkäufer versendet worden sein, kann die Annahme des Fahrzeuges verweigert werden.
Es ist nämlich kein Vertrag zustande gekommen