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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 13:09 #1

  • Weissblau
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Guude,

ich habe da mal eine Frage, unser Händler erweist sich im Nachhinein als absoluter Griff ins Klo. Die gehen nicht ans Telefon, antworten nicht auf Mails, wenn man 100km weit anfährt
wird man vertröstet und oder belogen - kurzum, ich habe die Faxen dicke. Ich könnte das jetzt einem Anwalt geben und sagen: Fass und lass erst wieder los wenn alles geregelt ist.
Das kostet aber meine Lebenszeit und mein Geld und beides ist mir kostbar. Daher meine Frage, kann man innerhalb der Garantiezeit den Händler für die Abwicklung der Garantieansprüche wechseln?

Also was tun? Erst den Händler der sehr nett ist und um die Ecke sitzt fragen (Was ich vor dem Kauf nicht wusste), oder erst zu Pössl hinsichtlich des Garantieübergangs? Ich hoffe das mir da einer von Euch
weiterhelfen kann, so ist die Situation doof.....

Viele Grüße

Christoph
Pössl 2 Win Plus, Citroen 163 PS Heavy, Wipro III, , Truma DuoControl CS, 2. Aufbaubatterie, Markise Fiamma, Al-Car Easynav 4.5 mit Rückfahrkamera, Schwerlastauszug 123x45cm, Vanswing, Raintec, Snipe 3, WS200SPS Sunpower Solarmodul 200Wp, Victron SmartSolar MPPT 75/15

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 13:59 #2

  • joggl
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Ärgerlich - aber doch kein Problem. Den nächstgelegen Pössl-Händler ausfindig machen und vorab etelf. anfragen. Und /oder am besten Pössl/Dethlefs
direkt anfragen und um Benennung eines Vertragshändlers anfragen. Zur "neuen" Werkstatt alle Papiere mitnehmen - die organisiert dann den Garantiefall direkt mit Pössl-Vertrieb.
(so war´s bei uns ganz easy !)
mit Pössl 540 RoadCampR - Fiat130 unterwegs....super handlich zu Fahren, zu Parken und zu Wohnen - mehr oder größer braucht´s wirklich nicht zum Easy-Campen ! Verbrauch 7.9 L

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 14:33 #3

  • pablo
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Hallo,
das war bei uns auch kein Problem, da der Ursprüngliche Händler zu weit weg war,( Erlangen) haben wir den nächsten in unserer Nähe ausgemacht (Straubing) und alles ging Problemlos. Die haben das mit Pössl ausgemacht.

lg Pablo

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 19:57 #4

  • 1e1646980a618d34e77998b7a67821c7
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Hallo Christoph,

an anderer Stelle wurde es schon mehrmals thematisiert. Beim Kauf gilt von der gesetzlichen Seite her nur die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Der Hersteller des Basisfahrzeuges bietet diese zum Beispiel. Da ich noch nicht gehört habe, dass Pössl eine Garantie ausspricht, entfällt hier jeder rechtliche Anspruch. Ein anderer Händler kann Dir daher nur Kulanz anbieten, diese aber ohne Rechtsanspruch.
Gruß
Frank

Roadcar R540, 120 PS, weiß, seit 5/2022

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 20:05 #5

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Ich gehe in eine Pössl Vertragswerkstatt und lasse meine (falls auftretende) Mängel dort reparieren. Die Werkstatt rechnet dann mit Pössl ab. Da kläre ich vorher nichts mit Pössl ab :-)
Seit dem 02.03.2019 Summit 640 - schwarz - Eiche Bora Kupfer - Klimaautomatik - AHK mit Atera DL3 - Markis schwarz - Navi mit Rückfahrkamera, 2 Aufbaubatterien, Softlock, Alufelgen, Fernseher OHNE Sat, MonoControl
Ehemals Ford Nugget HD BJ 2015
Ehemals Pössl 2 WIN R, weiß, BJ 2016
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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 28 Mär 2019 20:09 #6

  • Solarboy
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Hast Du bei Wohnmobile Erlangen gekauft?
Ich auch.
LG Solarboy
Pössl Summit 640 auf Citroen 02/2019 18" ORC, Lithum 200 Ah, Wechselrichter 2KW, 320 Wp Solar, Ladebooster 70A, Markisse, Lederausstattung, AHK, Luftfederung Hinterachse,
Keller mit Heckauszug, Netzvorrangschaltung, Alden Sat mit TV, Gastankflaschen mit Außenbetankung.

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 29 Mär 2019 07:50 #7

  • pablo
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Hey Solarboy, ja in Erlangen...
und ich habe dir eine Nachricht geschrieben...
lg

wg Garantie Pössl: Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf einen nagelneuen Pössl keine Garantie von der Firma Pössl her ist... zumindest wurden unsere Garantiesachen problemlos abgeklärt und repariert auf Kosten der Firma Pössl...

lg pablo

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 29 Mär 2019 08:18 #8

  • MASC
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Pössl gibt keine Garantie. Dazu gibt es hier im Forum schon lange Threads. Der Händler gibt die Gewährleistung. Bei Defekten sollten aber auch andere offizielle Pössl-Händler hier einspringen, wenn es sich um Dinge handelt, die im Original ausgebaut wurden. Markise, SOG, Solar, Radio und manchmal auch 2. Batterie oder eben alles, was der ursprüngliche Händler eingebaut hat, ist auch nur dort zu reklamieren - außer der neue Händler ist sehr kulant.

VG Martin
Pössl D-Linie seit 04/2017, Dieselheizung, Winterpaket, Solar, Trenntoilette

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 29 Mär 2019 10:36 #9

  • juh
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Hallo,
ja wie Martin schreibt, das hatten wir schon oft hier. Da es keine Garantieerklärung gegenüber dem Endkunden gibt, bist Du auf das Wohlwollen des neuen Händlers angewiesen.
Daher mein Tipp: spreche mit dem potentiellen neuen Händler einfach mal drüber. Innerhalb der ersten 6 Monate bist Du über die Gewährleistung beim Verkäufer rechtlich aber wesentlich besser gestellt. Auch dazu gibt es schon reichlich Beiträge.
Grüße aus der Südpfalz .... Jürgen

ex: Pössl Vario 545 (2015) mein Pössl
mein Sprinter hier im Forum
mein Sprinter-Ausbaublog

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Wechsel des Händlers - schon mal wer gemacht in der Garantiezeit? 07 Apr 2019 19:18 #10

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Der Verkäufer hat bei Neuware eine 2 jährige Gewährleistungspflicht, d.h. im Schadensfall muss der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der
Sachmangel bei Auslieferung nicht bestanden hat. (Also für den Händler fast eine Unmöglichkeit.)
Für die restliche Zeit zählt die Beweislastumkehr, d.h. der Käüfer muss nachweisen dass der Sachmangel bereits bestanden hat, im schlimmsten Fall
sich erst jetzt bemerkbar macht. (z.B. Motorschaden aufgrund eines früheren Haarrisses)
Natürlich hat der Händler ein Nacherfüllungsrecht, d.h. man muss ihm die Möglichkeit geben den Sachmangel zu beseitigen.
Es ist aber auch nicht zumutbar, dass der Kunde wegen Kleinigkeiten große Strecken zum Verkäufer unternimmt, nur damit er diese beseitigen kann.
Droht man dem Händler mit dem Anwalt und bietet ihm an die Kosten vom örtlichen Händler zu übernehmen, so wird er meistens zustimmen,
da der Gerichtsstand bei Verkauf an Endverbraucher immer der Wohnort der Käufer ist. (Er wird dann die Reparaturkosten mit Pössl begleichen)
Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Ich hatte 30 Jahre lang einen Fahrzeughandel. Wenn ich ein Auto etwas weiter weg verkauft hatte und der Kunde rief
wegen eines Schadens an, dann lies ich ihn sein Fahrzeug da reparieren wo er wollte und betete dass der Händlerkollege halbwegs fair war.
Bei unseren heuchlerischen Richter heutzutage wäre mir jeder Rechtsstreit viel teurer geworden.
Die Richter entscheiden immer zugunsten des Verbrauchers, es sein denn man ist VW oder ein anderer mächtiger Konzern.
Pössl Win 2 R Plus,Heavy, NSW, AHK, Rückfahrkamera, (Fahrradträger, Dachträger,Wechselrichter DSP 2012, Markise alles Thule), Duo Gas Control, Alden Onelight 60 EvoDoppel LNB, Gasmelder, HEO-Safe, Alden Solar 100W, 2.Aufbaubatterie, Außensteckdose Sat, Abwassertank isoliert, Isoliermatte Hecktüre

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