...
also ich hab genau das gleiche. Im warmen Beule an der Wand hinter der Dinette, und die andere Wände halten auch nicht sauber....
Am Ende ist es jetzt so, dass ich einmal die Woche meinen Händler anrufe und der mir dann sagt, dass er auch nur bei Pössl noch nichts gehört hat.. .
Mal zu eurer Info und als Tipp zur Wahrung eurer gesetzlichen Rechte:
1. Die Pössl usw Kunden haben ihr Wohnmobil in aller Regel weder von Pössl noch von Fiat / Citroen gekauft.
2. Pössl, Clever, Roadcar usw geben KEINE Garantie. Wer etwas anderes behauptet möge dies bitte belegen.
3. Der Verkäufer (und nur dieser) des Womos ist per Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet. Für die komplette verkaufte Sache und nicht etwa nur für den Womo Ausbau oder so.
4. Wenn ihr mit dem gekauften Ding Probleme, Mängel usw habt, dann habt ihr am meisten Rechte wenn ihr den Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Mängelbeseitigung / Nachbesserung auffordert.
5. Diese Aufforderung am besten belegbar schriftlich setzen und ab dem ersten Mal eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Zwei Wochen halte ich für angemessen, im Zweifel eine Rechtsberatung vom Automobil Club oder der Rechtschutzversicherung zu Rate ziehen.
(und ausdrücklich: eine Beratung zur Wahrung seiner Rechte in Anspruch nehmen, bedeutet nicht gleich klagen oder vor Gericht ziehen!)
6. Verstreicht die erste Frist, eine zweite Frist setzen. Die zweite Frist kann kürzer sein, weil sie ja nur eine Verlängerung der ersten ist.
7. Wird die zweite Frist ebenfalls nicht eingehalten, bekommt ihr allmählich viele Optionen... zB gegen Geld von anderer Stelle reparieren lassen, oder Rückgabe der mangelhaften Sache, also Rückabwicklung usw usw...
Ich bin da eher für eine Ende mit Schrecken, als einen Schrecken ohne Ende. Das dauernde Reklamieren, Nachbessern usw kostet einfach zuviel Zeit.
Aber spätestens dann sollten juristische Profis hinzugezogen werden. Es geht um Chancengleichheit und der gewerbliche Verkäufer hat idR mehr Geschäftserfahrung als der private Kunde.