wer nicht will, der hat schon...
MMn wäre der richtige Weg gewesen: Beim Verkäufer reklamieren, aufgrund von Folgeschädengefahr Frist setzen (max. 2 Wochen), danach Ersatzvornahme (auch durch anderen Fachmann möglich), Rechnung an Händler.
Aber: siehe erster Satz...